Publikationen der Gemeinde Laufenburg
Von: Gemeinde Laufenburg
Nachrichten aus Laufenburg: Ersatzwahl in die Schulpflege \ Grüngutentsorgung \ Neue Gemeindeordnung
Ersatzwahl in die Schulpflege
Frau Corinne Gloor-Nägeli, Sulz, Mitglied der Schulpflege Laufenburg, hat vorzeitig, d.h. auf den 31. Dezember 2010, aus privaten Gründen demissioniert. Das Bezirksamt Laufenburg hat das Entlassungsgesuch gutgeheissen und den Gemeinderat mit der Anordnung der Ersatzwahl beauftragt. Corinne Gloor gehört der Schulpflege Laufenburg seit 1.1.2010 an und war vorhin Mitglied in der Schulpflege Sulz. Der Gemeinderat bedankt sich an dieser Stelle für die geleistete Arbeit.
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für ein Schulpflegemitglied für den Rest der Amtsperiode 2010 - 2013 auf Sonntag, 13. Februar 2011, festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am 17. Dezember 2010, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30 a GPR).
Gemeinderat Laufenburg
Grüngutentsorgung
In der Grüngutsammelstelle musste in der letzten Woche festgestellt werden, dass jemand illegal Hauskehricht im Grüngut abgelagert hat. Bei dieser Gelegenheit wird erneut darauf hingewiesen, dass nur Grünmaterial (konkret Gartenabfälle, Heckenschnitt, Laub, Aeste, Schnittholz, Rüstabfälle von Gemüse und Obst, Eierschalen, Tee, Kaffeesatz, Kleintiermist, Holzasche sowie Schnittblumen und Topfpflanzen) deponiert werden darf.
Was darf nicht deponiert werden?
Nicht kompostierbares Material, wie Speiseresten, Plastiktüten/Plastikfolien, Milchtüten/ Getränketüten, Verpackungsmaterial, PET-Getränkeflaschen, Bauschutt, Steine, Bauholz, Latten, Karton usw. Der Sammelplatz ist sauber zurückzulassen. Ein allfällig mitgebrachter Behälter oder Plastiksack darf nicht in den Container geworfen werden, sondern ist wieder mitzunehmen und ist - wenn er nicht wieder verwendet werden kann - mit dem Hauskehricht in der ordentlichen Kehrichtabfuhr zu entsorgen.
Bei Widerhandlungen werden Bussen ausgesprochen und die Kosten für den Mehraufwand den Verursachern überbunden. Es wird um Verständnis und um Rücksichtnahme gebeten.
Gemeinderat Laufenburg
Neue Gemeindeordnung
Die neue Gemeindeordnung, welche an der ersten gemeinsamen
Einwohnergemeindeversammlung Laufenburg/Sulz vom 13.11.2009 und an der obligatorischen Urnenabstimmung vom 7.3.2010 gutgeheissen wurde, ist nun auch vom Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau gutgeheissen worden. Die kantonale Genehmigung wurde am 9. September 2010 schriftlich erteilt. Die neue Gemeindeordnung ist demnach definitiv in Kraft getreten.
Gemeindekanzlei Laufenburg
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»