Nachrichten aus Kaiseraugst: Verfall der Steuern 2019
Verfall der Steuern 2019 Die Steuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss § 223 StG die periodisch geschuldeten Einkommens- und Vermögenssteuern bis zum 31. Oktober2019 zu bezahlen sind. Dies gilt auch obwohl erst eine provisorische Steuerrechnung vorliegt. Ab 1. November 2019 wird ein Verzugszins von 5,1% berechnet. Für die rechtzeitigen Zahlungen danken der Gemeinderat und die Abteilung Finanzen. Gemeinderat Kaiseraugst
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