Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Jährliche Ablesung der Wasseruhren \ Veröffentlichung der Einwohnergemeindeversammlungs-Beschlüsse \ Vereine können finanzielle Unterstützung gewinnen
Jährliche Ablesung der Wasseruhren
Der jährlich abgelesene Wasserverbrauch ist massgebend für die Erhebung des Wasserzinses und der Gebühr für die Abwasserreinigung. In diesen Tagen erhalten deshalb die Hauseigentümer, bzw. Hausverwaltungen eine Karte mit der Bitte, den Zählerstand der Wasseruhren per 30. Juni abzulesen und die Karte bis spätestens am 6. Juli 2021 zu retournieren.
Neu kann der Zählerstand auch online unter www.kaiseraugst.ch mitgeteilt werden. Die Anleitung ist auf der Wasserkarten ersichtlich. Nach Eingang aller ausgefüllten Meldekarten erfolgt der Versand der Wasserrechnungen.
Schon heute bedankt sich der Gemeinderat bei allen Adressaten für ihre aktive und termingerechte Mitwirkung.
Veröffentlichung der Einwohnergemeindeversammlungs-Beschlüsse
Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2021 veröffentlicht:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2020
- Kreditabrechnung „Feuerwehr Raurica – Anschaffung Tanklöschfahrzeug“
- Kreditabrechnung „Sanierung Leitungen Inliner“
- Kreditabrechnung „Ringschluss Strandbadweg“
- Kreditabrechnung „Sanierung Landstrasse, Abwasserbeseitigung“
- Kreditabrechnung „Sanierung Landstrasse / Strasse, inkl. Teilkredite Lichtsignalanlage Mühlegasse und Einfahrt Gstaltenrain“ sowie die Zusatzkreditbegehren „Belagssanierungen und Velostreifen Giebenacherstrasse, inkl. Lichtsignalanlage Giebenacherstrasse“
- Kreditabrechnung „Sanierung Landstrasse, Wasserwerk“
- Rechnungsabschluss 2020 und Rechenschaftsbericht
- Kreditbegehren „Anschluss Weidenweg an Wurmisweg“
- Gemeinderatsbesoldung Amtsperiode 2022-2025
- Entschädigungsreglement Behörden
- Solidaritätsbürgschaft Stiftung Rinau Park
- Anpassung der Satzungen des Gemeindeverbandes Kreisschule Unteres Fricktal KUF
Allen Anträgen wurde zugestimmt. Die Beschlüsse 1 – 13 unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 31 des Gemeindegesetzes sind positive wie negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zwecks Vorprüfung des Wortlautes eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 23. Juli 2021
Vereine können finanzielle Unterstützung gewinnen
Die AEW Energie AG hat die Plattform «AEW Energiebatzen» lanciert. Vereine, Institutionen und Organisationen, die sich mit Projekten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit, Forschung und Entwicklung sowie Soziales engagieren, können eine finanzielle Unterstützung von bis zu 5000 Franken gewinnen. Registrierung und weitere Informationen unter www.aew-energiebatzen.ch
Gemeinderat Kaiseraugst
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