Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Ablesung der Wasseruhren \ Rückschnitt der Bäume und Sträucher
Jährliche Ablesung der Wasseruhren
Der jährlich abgelesene Wasserverbrauch ist massgebend für die Erhebung des Wasserzinses und der Gebühr für die Abwasserreinigung. In diesen Tagen erhalten deshalb die Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltungen eine Karte mit der Bitte den Zählerstand der Wasseruhren per 30. Juni abzulesen und die Karte bis spätestens 7. Juli 2020 zu retournieren.
Neu kann der Zählerstand auch online unter www.kaiseraugst.ch mitgeteilt werden. Die Anleitung ist auf der Wasserkarte ersichtlich. Nach Eingang aller ausgefüllten Meldekarten erfolgt der Versand der Wasserrechnungen. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Adressaten für ihre aktive und termingerechte Mitwirkung.
Rückschnitt der Bäume und Sträucher
Der Gemeinderat ersucht die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen, die Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden (§ 109 BauG).
Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 m und über Gehwegen und Trottoirs 2.50 m zu betragen. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein (§ 42 BauV). Es ist auch darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen nicht verdeckt sind. Mangelnde Übersicht im Bereich von Strassenverzweigungen, verdeckte Beleuchtungseinrichtungen und Signale gefährden Benutzer des öffentlichen Raums. Zudem müssen die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten durchgeführt werden können. Mit dem Rückschnitt der Bäume und Sträucher wird ein wertvoller Beitrag zur Unfallverhütung im Strassenverkehr geleistet.
Gemeinderat Kaiseraugst
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