Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Betreibungsamt Kaiseraugst-Olsberg – ausserordentliche Schalterzeiten \ Informationsabend ‚Wenn’s kracht, was tun?‘ \ Ersatzwahl Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018 - 2021
Betreibungsamt Kaiseraugst-Olsberg – ausserordentliche Schalterzeiten
Das Betreibungsamt Kaiseraugst-Olsberg bleibt am Freitag, 22. März 2019 geschlossen.
Ab Montag, 25. März 2019, 9.00 Uhr, ist das Amt wieder geöffnet.
Informationsabend ‚Wenn’s kracht, was tun?‘ – Austausch zur besseren Kommunikation, 1. April 2019, 19.00 Uhr Violahof Kaiseraugst
Neben den klassischen Informationsveranstaltungen führt die ‚Kommission für Gesundheit und Alter‘ Kaiseraugst am 1. April 2019 bereits die fünfte interaktive Veranstaltung durch.
Das Thema lautet dieses Mal Wenn’s kracht, was tun? – Austausch zur besseren Kommunikation.
Ziel und Zweck dieser interaktiven Veranstaltungsreihe ist im Allgemeinen im Sinne der Prävention und Nachhaltigkeit, die Bevölkerung von Kaiseraugst für gewisse Themen mittels interaktiven Erfahrungsaustauschs zu sensibilisieren und die Wahrnehmung dafür zu stärken. Diesmal geht es um das Thema ‚konstruktives Streiten‘.
Durch den Austausch soll die Selbstbestimmung- resp. Verantwortung der Bevölkerung gefördert werden, damit diese möglichst autonom in gewissen Lebenssituationen entscheiden kann und somit selber einen Beitrag zur Erhaltung ihrer Gesundheit leisten kann. Kurz gesagt, es geht darum, voneinander zu lernen.
Anschliessend an die Veranstaltung wird ein Apéro offeriert.
Ersatzwahl Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018 - 2021
Aufgrund des Rücktritts von Hans-Jörg Staub, Dorfstrasse 36, 4303 Kaiseraugst, als Präsident der Schulpflege, findet am Sonntag, 20. Oktober 2019, die Ersatzwahl für ein Schulpflegemitglied für die restliche Amtsperiode 2018-2021 statt (§ 13 Ziff. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte GPR).
Anmeldeverfahren – 1 Ersatzmitglied Schulpflege
Die Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Abteilung Einwohnerdienste bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 6. September 2019, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Einwohnerdienste bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sofern nur ein/e Kandidat/in für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen wird, ist mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Gemeinderat Kaiseraugst
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