Nachrichten aus Hornussen: Mittagstisch Hornussen \ Bauauflage \ An die Bevölkerung des Wasserverbandes Bözen - Elfingen - Hornussen \ Unentgeltliche Rechtsauskunft des Aargauischen Anwaltverbandes
Mittagstisch Hornussen Am Dienstag, 11. August 2020 ist der Neustart unseres Mittagstisches. Die Betreuerinnen freuen sich auf viele Kinder. Die Öffnungszeiten sind jeweils Dienstag und Donnerstag von 11:45 bis 13:30 Uhr. Melden Sie Ihre Kinder mittels Anmeldeformular, aufgeschaltet auf www.schule-hornussen.ch/mittagstischund per Email an mittagstisch@schule-hornussen.chan. Es hat noch freie Plätze zur Verfügung.
Planauflage: 07. August – 07. September 2020 während den offiziellen , Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
An die Bevölkerung des Wasserverbandes Bözen - Elfingen - Hornussen Wasser ist Mangelware geworden. Durch die anhaltende Trockenheit sind unsere Wasservorkommen weiter stark zurückgegangen, gleichzeitig stieg aber der Wasserverbrauch. Da auch in absehbarer Zeit keine stärkeren Niederschläge in Sicht sind, müssen wir ab sofort den Wasserverbrauch einschränken. Ab sofort gilt: Das Bewässern von Rasenflächen, das Füllen von Swimmingpools und das Waschen von Autos sowie das Bewässern von Gärten mit dem Schlauch ab Wasserversorgung ist untersagt. Diese Regelegung gilt bis auf weiteres. Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Gemeinderat Beschwerde geführt werden.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a. anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll, und b. darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen 1 oder 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen.
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Unentgeltliche Rechtsauskunft des Aargauischen Anwaltverbandes Nach der vorübergehenden telefonischen Beratung infolge COVID-19 findet ab August 2020 die unentgeltliche Rechtsauskunft des Aargauischen Anwaltverbandes wieder im bekannten Rahmen statt.
Traditionsgemäss führte die Musikgesellschaft Hornussen am vergangenen Samstag ihr Jahreskonzert durch. In diesem Jahr hat die Musikgesellschaft alle eingeladen, mit dem Traumschiff die Welt zu bereisen.