Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Einwohnergemeindeversammlung \ Baugesuch \ Veröffentlichung Verkehrsbeschränkung \ Information über Fremdwassermessungen in der Kanalisation Hornussen \ Fahrplanwechsel \ Anspruch auf Prämienverbilligung \ Winterdienst
Einwohnergemeindeversammlung, Mittwoch, 18. November 2020
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2020 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 28 der 638 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 4.38 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Hornussen.
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2020; Genehmigung
2. Jungbürgeraufnahme; Kenntnisnahme
3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Reci Anid; Zusicherung
4. Verpflichtungskredit Heizungsersatz Schulanlage/Turnhalle; Genehmigung
5. Verpflichtungskredit Ersatz Eingangstüren Schulanlage/Turnhalle sowie neue Schliessanlage; Rückweisung
6. Budget 2021 mit einem Steuerfuss von 122%; Genehmigung
7. Kreditabrechnung Dekret Strassensanierung Kanton Aargau; Genehmigung Referendumsfrist für die Gemeindeversammlung
Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 18. November 2020, mit Ausnahme der der Traktanden 2 und 3, dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 28. Dezember 2020, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Der Gemeinderat
Baugesuch
- Bauherr: Gisi Thomas, Im Halt 15, 5412 Gebenstorf
- Projektverfasser: Scanwood-Schuler und Elyes GmbH, Sonnrain 2, 6340 Baar
- Grundeigentümer: Gisi Thomas, Im Halt 15, 5412 Gebenstorf
- Objekt: Neubau REFH mit vier Wohneinheiten und Einstellraum
- Ortslage: Parzelle Nr. 231, Schulstrasse
- Planauflage 27. November – 28. Dezember 2020 während den offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus Kant. Bewilligungen BVUAFB
Gegen das Bauvorhaben können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Veröffentlichung Verkehrsbeschränkung
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt orientiert die Gemeinde Hornussen über die folgenden vorübergehenden Verkehrsbeschränkungen:
Vorübergehende Verkehrsbeschränkungen
Frick, Hornussen, Kaisten, Oeschgen
Im Zusammenhang mit dem Strassenbauprojekt 'K 462, Frick – Oeschgen – Kaisten, Belagssanierung Kaistenberg'
K 462 Kaistenbergstrasse (Frick, Kaisten), ausserorts
K 464 Mitteldorf (Ittenthal), innerorts
K 116 Hauptstrasse (Hornussen), innerorts
Oberdorf (Ittenthal), innerorts
Eichhof (Frick), ausserorts
Warthof (Kaisten, Oeschgen), ausserorts
Kirchrüti (Kaisten), ausserorts
Hornhofweg und Feldweg Parzelle Nr. 1018 (Frick), ausserorts
- Verbot für Motorwagen und Motorräder, mit Zusatztafel 'Ausgenommen Landwirtschaft und Anstösser
- Verbot für Motorwagen und Motorräder, mit Zusatztafel 'Ausgenommen Landwirtschaft'
- Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
- Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
- Abbiegen nach recht verboten, mit Zusatztafel 'Lastwagen (Piktogramm), Zubringerdienst gestattet, 50 m
- Abbiegen nach links verboten, mit Zusatztafel 'Lastwagen (Piktogramm), Zubringerdienst gestattet
- Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, mit Zusatztafel 'Ausgenommen öffentlicher Bus, Anwohner, Baustellenverkehr'
- Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, mit Zusatztafel 'Ausgenommen Landwirtschaft
- Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, mit Zusatztafel 'Zubringerdienst bis Baustelle gestattet'
- Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder
Hinweis:
Die Anordnungen gelten für die Dauer der Bauzeit. Die Pläne mit den Signalstandorten liegen bei den Gemeindekanzleien Frick, Hornussen, Kaisten und Oeschgen zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung(en) sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, vom 28. November 2020 bis 28. Dezember 2020, bei der verfügenden Behörde einzureichen.
Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Information über Fremdwassermessungen in der Kanalisation Hornussen
Als Fremdwasser bezeichnet man ständig fliessendes, sauberes Wasser (Brunnenabläufe, Drainagen, Kühlwasser etc.), welches in die Abwasserkanalisation gelangt.
Dieses Fremdwasser ist von der Kanalisation fern zu halten. Zur Feststellung der aktuellen Fremdwassereintritte werden Messungen in der Kanalisation durchgeführt. Der Zugang zu den Leitungen erfolgt über die bestehenden Kontrollschächte der öffentlichen Kanalisation. Die Messungen werden in der Nacht (ca. ab 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) bei trockener Witterung durchgeführt. Die Lärmemissionen werden so gering wie möglich gehalten.
Durchführung: 07. - 08. Dezember 2020 (nachts) 14. - 15. Dezember 2020 (nachts)
Ausführende Firma: Porta AG in Zusammenarbeit mit dem Brunnenmeister der Verwaltung3Plus.
Die Verwaltung3Plus dankt für das Verständnis bei allfälligen Lärmbelastungen.
Fahrplanwechsel 13. Dezember
Auf den Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2020 gibt es im Gebiet Nord verschiedene Fahrplananpassungen.
Die Änderungen im Fahrplanangebot von PostAuto finden Sie unter www.postauto.ch/fahrplanwechsel auf der entsprechenden Kantonsseite. Auf nicht angezeigten Linien gibt es zum Fahrplanwechsel 20/21 keine oder nur minimale Änderungen.
Den Fahrgästen wird empfohlen, sich frühzeitig im Online-Fahrplan unter postauto.ch/fahrplan oder in der SBB Mobile App zu informieren, ob ihre jeweiligen Verbindungen von Änderungen betroffen sind
Anspruch auf Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung muss nach Erhalt des Codes bis spätestens Donnerstag, 31. Dezember 2020 beantragt werden. Ansonsten ist der Anspruch für das Prämienverbilligungsjahr 2021 verwirkt.
Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Ansicht, dass Ihnen im Jahr 2021 ein Anspruch auf Prämienverbilligung zukommt? Bestellen Sie auf der Webseite der SVA (www.sva-ag.ch – Private – Finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung) einen Code.
Steht kein Internetzugang zur Verfügung, wenden Sie sich an die Zweigstelle SVA (Gemeindekanzlei Bözen) oder an die SVA Aargau direkt. Die Zweigstelle SVA steht Ihnen bis 24. Dezember 2020 zur Verfügung.
Für weitergehende Fragen zur Prämienverbilligung stehen Ihnen die Fachpersonen der SVA zur Verfügung (direkte Tel. Nr. 062 836 81 64).
Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der SVA.
Winterdienst
Die Einwohner werden gebeten, auch im kommenden Winter die Fahrzeuge auf den privaten Grundstücken zu parkieren, so dass der Winterdienst auf den Gemeindestrassen, unter den Brücken und öffentlichen Plätzen ohne Behinderung möglich ist. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für allfä lige Schäden an Fahrzeugen, welche auf Gemeindestrassen abgestellt werden.
Gemeinde Hornussen
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