Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Gesuche um ordentliche Einbürgerung \ Musikschulkonzert \ Daten Mittagstisch der Pro Senectute \ Bauwesen / Erteilte Baubewilligungen Hornussen \ Littering kann mit Busse bestraft werden \ Privater Müll in Friedhofcontainern \ Ausfüllen der Steuererklärung für Jungbürger \ Leinenpflicht für Hunde
Gesuche um ordentliche Einbürgerung
Folgende Personen haben bei der Verwaltung 3plus ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Elshani geb. Gashi Vlora, 1984, weiblich, Kosovo, Obere Bachdellen 357
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Musikschulkonzert
Am Freitag, 13. März 2020 findet um 19.00 Uhr das jährliche Musikschulkonzert der Hornusser Schülerinnen und Schüler statt. Sie präsentieren ihre Darbietungen im Birkensaal, beim Gemeindehaus Hornussen. Die Bevölkerung und alle Musikinteressierten sind dazu herzlich eingeladen. Die jungen Musikantinnen und Musikanten freuen sich über ein zahlreiches Erscheinen, um einem breiten Publikum ihr Können zu präsentieren.
Daten Mittagstisch der Pro Senectute
Der Mittagstisch findet jeweils am 2. Dienstag im Monat statt. Der nächste Termin ist der Dienstag, 10. März 2020, 11.30 Uhr im Restaurant Feldschlössli.
Es findet ausserdem ein Kurzvortrag über die Geschichte der ehemaligen Weinbaugenossenschaft Hornussen statt.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.
Bauwesen / Erteilte Baubewilligungen Hornussen
- Schumacher Othmar, Sanierung Stützmauer Rebberg, Fronhalde
- Bosnic Sandi und Arnesa, Neubau Einfamilienhaus, Schulstrasse
- Herzog Anton, Fassadenrenovation, Hauptstrasse 34
- Klein Alice, Sichtschutzwand, Geerenweg 274
Littering kann mit Busse bestraft werden
Vermehrt müssen die Gemeinderäte feststellen, dass besitzerlose Gegenstände (Möbel, Fahrräder...) auf dem Gemeindegebiet deponiert werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, die eigenen Besitzgüter nicht einfach auf dem Gemeindegebiet zu deponieren / entsorgen / entfernen.
Jede Gemeinde hat ein Abfallreglement. Die Gemeinderäte können im Anwendungsbereich dieser Reglemente Strafbefehle und Bussen aussprechen.
Die aktuellen Versionen der genannten Reglemente sind auf der Webseite der Verwaltung 3plus (www.verwaltung3plus.ch) aufgeschaltet.
Privater Müll in Friedhofcontainern
Dem Unterhaltsbetrieb ist vermehrt aufgefallen, dass die Container bei den Friedhofanlagen als Entsorgungsstelle für privaten Müll genutzt wird.
Der Bevölkerung wird für die künftige Unterlassung gedankt. Sollten Beobachtungen gemacht werden, dankt die Verwaltung für entsprechende Mitteilungen.
Ausfüllen der Steuererklärung für Jungbürger
Das Regionale Steueramt der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen, Zeihen lädt die Jungbürger Ende März 2020 herzlich zu einem Steuererklärungskurs ein.
Die Veranstaltung findet im Gemeindehaus Hornussen statt. Die Jungbürger erhalten eine persönliche Einladung.
Ziel des Kurses ist es, Berührungsängste mit der Materie „Steuern“ abzubauen und eine gute Basis zu schaffen, womit auch das Ausfüllen von zukünftigen Steuererklärungen ein Kinderspiel sein wird. Die Teilnehmer erfahren, wie man eine Steuererklärung mit dem Programm „Easy-Tax“ richtig ausfüllt und können nach einer Einführung gleich selber ihre persönliche Steuererklärung für das Jahr 2019 ausfüllen und Fragen stellen. Es wird ein eigener Laptop benötigt.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Leinenpflicht für Hunde
Wir möchten Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand der Hund an der Leine zu führen ist. Dieses Obligatorium ist gestützt auf den § 19, Abs.1 und 2 des Jagdgesetzes, sowie § 21, Abs.1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kanton Aargau.
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz des Kantons Aargau, AJSG) vom 24. Februar 2009 § 19 Schutz vor Störungen)
1 Wildtiere sind vor Störungen zu schützen.
2 Der Regierungsrat erlässt Bestimmungen über die Vermeidung und Beseitigung von Störungen, insbesondere über streunende Hunde und Katzen. Die Kosten allfälliger Massnahmen tragen die Verursachenden.
Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV) vom 23. September 2009 § 21 Leinenpflicht für Hunde (§ 19 AJSG)
1 Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die konsequente Ausführung dieses Obligatoriums und wünschen Ihnen viele schöne Momente auf den Spaziergängen mit Ihrem Hund.
Gemeinde Hornussen
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