Publikationen der Gemeinde Gansingen
Von: Gemeinde Gansingen
Nachrichten aus Gansingen: Öffentliche Auflage Baugesuch \ Leinenpflicht für Hunde \ Verbot zum Betreten von Wiesen und Äckern \ Entwendete Strassenschilder \ eUmzug: bequem von zuhause umziehen \ Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber
Öffentliche Auflage Baugesuch
- Gesuchsteller, Haas Kilian, Galten 9, 5272 Gansingen , Grundeigentümer und Projektverfasser
- Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Laube, Ersatz Ziegel, Installation PV-Anlage, Anpassung Dachneigung undEinbau von vier Dachfenstern
- Lage Galten 9, Parz. 353
Das Baugesuch liegt vom Montag, 25. März, bis Dienstag, 23. April 2024, öffentlich während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Gemeindekanzlei
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: „Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.“
Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Gemeindekanzlei
Verbot zum Betreten von Wiesen und Äckern
£Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, das heisst vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.
Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden, Geflügel oder Schafen auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.
Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Gemeindekanzlei
Entwendete Strassenschilder
Die Gemeindeverwaltung muss leider vermehrt feststellen, dass Strassenschilder entwendet werden. Davon betroffen sind allem dauerhafte Strassenschilder, die abgeschraubt und gestohlen werden. Diese Delikte verursachen Kosten, die die Allgemeinheit tragen muss.
Wir bitten Augenzeugen, die solche Tätigkeiten beobachten, sich bei der Gemeindekanzlei zu melden. Der Gemeinderat prüft im Einzelfall die Notwendigkeit einer Anzeige.
Wir danken für Ihre Mithilfe.
Gemeindekanzlei
eUmzug: bequem von zuhause umziehen
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden.
Der Kanton Aargau ist im Verbund eUmzug Schweiz angeschlossen und bietet eine Lösung für die online Adressänderung an. Link: http://ag.eumzug.swiss /
Die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste entfällt dadurch. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird Ihnen jeweils per Mail mitgeteilt.
Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst nicht genutzt werden.
Einwohnerdienste
Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber
Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Gansingen? Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres Logis geben, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerdiensten zu melden (einwohnerdienste@gansingen.ch oder 062 865 01 50).
Einwohnerdienste
Gemeindekanzlei Gansingen
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