Publikationen der Gemeinde Gansingen
Von: Gemeinde Gansingen
Nachrichten aus Gansingen: Gemeindeversammlung \ Verkauf von Deck- und Kranzästen \ Baubewilligungen \ Forderungen gegenüber der Gemeinde \ Baugesuch
Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat lädt Sie zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 18. November 2011, 19.30 Uhr, im Untergeschoss der Turnhalle Gansingen, ein. Bitte die Botschaft mit Stimmrechtsausweis (Rückseite) mitbringen.
Gemeinderat Gansingen
Verkauf von Deck- und Kranzästen
Unser Forstbetrieb verkauft Deck- und Kranzäste am Samstag, 19. November 2011, 11.00 bis 11.30 Uhr, beim Werkhof Gansingen.
Gemeindekanzlei Gansingen
Baubewilligungen wurden erteilt an
- Kern Christoph, für Solaranlage für Warmwasser auf Parzelle Nr. 911, Am Galterbach 4;
- Senn Viktor, für Erdsonden-Wärmepumpenanlage auf Parzelle Nr. 242, Mühlemattweg 5;
- Steinacher Roland, für Neubau Mutterkuhstall auf Parzelle Nr. 532, Sinzematthof
Gemeindekanzlei Gansingen
Forderungen gegenüber der Gemeinde
Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende zu. Damit die Gemeinderechnung 2011 rechtzeitig abgeschlossen werden kann, sind sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde bis spätestens am 10. Dezember 2011 bei der Finanzverwaltung Gansingen geltend zu machen.
Gemeindekanzlei Gansingen
Öffentliche Auflage Baugesuch
- Gesuchsteller: Schnedler Patrick und Rossella, Dorfstrasse 32, 5400 Baden
- Grundeigentümer: dito
- Projektverfasser: Wuchter Dietmar, Architekt, DE-88690 Uhldingen-Mühlhofen
- Bauobjekt: Neubau EFH mit Doppelgarage
- Parzelle Nr.: 34
- Zone: W2a
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist vom 18.11.2011 bis 17.12.2011 (30 Tage) beim Gemeinderat Gansingen schriftlich Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Gemeindekanzlei Gansingen
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