Publikationen der Gemeinde Gansingen
Von: Gemeinde Gansingen
Nachrichten aus Gansingen: Sanierung Hinterdorfstrasse – Trotteweg; Öffentliche Planauflage Bauprojekt \ Sanierung Hinterdorfstrasse – Trotteweg; Öffentliche Auflage Beitragsplan \ Wirtetätigkeit; Pfingstsprützlig am 19.05.2024 \ Amtliche Vermessung \ Leerwohnungszählung per 01.06.2024 \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern\Öffnungszeiten über Pfingsten
Sanierung Hinterdorfstrasse – Trotteweg / Öffentliche Planauflage Bauprojekt
Das Bauprojekt für die Sanierung Hinterdorfstrasse – Trotteweg liegt gestützt auf § 95 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis 19. Juni 2024 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Pläne können in dieser Zeit während den ordentlichen Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus Gansingen eingesehen werden.
Vertreter des Gemeinderates und des Büros Koch + Partner informieren die betroffenen Grundeigentümer und weitere Interessierte am Dienstag, 21. Mai 2024, 19.00 Uhr, im Untergeschoss der Turnhalle über das Projekt.
Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Gansingen, 5272 Gansingen einzureichen. Sie sind nur zulässig, wenn sie nicht bereits gegen einen Nutzungsplan hätten erhoben werden können.
Sie müssen begründet sein und haben einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat
Sanierung Hinterdorfstrasse – Trotteweg / Öffentliche Auflage Beitragsplan
Gemäss dem Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen der Einwohnergemeinde Gansingen werden an die Kosten der Sanierung Hinterdorfstrasse Grundeigentümerbeiträge erhoben.
Der Beitragsplan sowie die dazu gehörenden weiteren Unterlagen liegen gestützt auf die Bestimmungen von § 35 des kantonalen Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen 21. Mai 2024 bis 19. Juni 2024 öffentlich im Gemeindehaus Gansingen auf.
Gegen den Beitragsplan kann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Gansingen, 5272 Gansingen, Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat
Wirtetätigkeit; Pfingstsprützlig am 19.05.2024
Die Gemeindekanzlei hat von der Wirtetätigkeit der Jugendgruppe Gansingen/Oberhofen am Sonntag, 19. Mai 2024, im Rahmen des Anlasses "Pfingstsprützlig" beim Gemeindehaus Gansingen Kenntnis genommen.
Gemeindekanzlei
Amtliche Vermessung
In den kommenden Wochen werden Mitarbeiter des Nachführungsgeometers Kreis Laufenburg, Oliver Brem, Brem Geomatik, alle Neu- und Umbaumeldungen draussen im Feld erfassen, damit sie anschliessend im Grundbuchplan nachgeführt werden können.
Die betroffenen Grundeigentümer wurden direkt angeschrieben.
Gemeindekanzlei
Leerwohnungszählung per 01.06.2024
Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2024 ist der 01.06.2024. Alle Hauseigentümer/innen werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, der Gemeindekanzlei Gansingen, unter Angabe der Wohnungsgrösse (Anzahl Zimmer), bis zum 31.05.2024 zu melden, Tel. 062 865 01 50 oder per E-Mail an: einwohnerdienste@gansingen.ch.
Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.
Einwohnerdienste
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Herunterhängende Äste und Sträucher können immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, da die Übersichtsverhältnisse eingeschränkt sind.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis zum 30.06.2024 zurückzuschneiden.
Gemäss den §§ 109 bis 112 des kantonalen Baugesetzes gelten hierfür folgende Vorschriften:
- Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Wegweiser, etc.) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.
- In den Strassenraum hineinragende Bäume sind auf eine Höhe von 4.50 m - ab Fahrbahnrand gemessen - aufzuasten.
- Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf einen Abstand von 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.
- In Sichtzonen (Kreuzungen/Einmündungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0.80 m und 3.00 m gewährleistet sein.
Besten Dank für den Rückschnitt bis spätestens am 30.06.2024. Wir danken allen, die laufend für einen genügenden Abstand sorgen.
Gemeinderat
Öffnungszeiten über Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung und der Entsorgungsplatz bleiben am Pfingstmontag, 20. Mai 2024 geschlossen.
Ab Dienstag, 21. Mai 2024, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Gemeindekanzlei Gansingen
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