Publikationen der Gemeinde Elfingen
Von: Gemeinde Elfingen
Nachrichen aus Elfingen: Stromablesen \ Weihnachtsbaumverkauf \ Öffnungszeiten Verwaltung 3plus und Regionales Steueramt am 8. Dezember 2020 \ Gesamterneuerungswahl der Behörden und Kommissionen für die Amtsdauer 2022/2025 für die Gemeinde Böztal; Wahltermine und Anmeldeverfahren
Stromablesen in Elfingen
Vom 4. Dezember 2020 bis 15. Januar 2021 sind unsere Ableserinnen und Ableser in Elfingen unterwegs und erfassen die Zählerstände von Strom.
Die Ablesungen erfolgen Montag bis Freitag tagsüber und während den frühen Abendstunden, samstags nur tagsüber. Bitte ermöglichen Sie uns den Zugang zum Zähler. Aufgrund der aktuellen Situation haben wir unsere Ableserinnen und Ableser entsprechend den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit ausgerüstet.
Sollten Sie hinsichtlich der besonderen Lage Bedenken haben den Zutritt zu gewähren, können Sie den Zählerstand selbst ablesen. Diesen können Sie uns im IBB-Kundenportal oder im Internet unter www.ibbrugg.ch/zaehlerstand mitteilen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. IBB Energie AG, Kundenberatung, kundenberatung@ibbrugg.ch
Weihnachtsbaumverkauf Elfingen am 19. Dezember 2020
Der Weihnachtsbaumverkauf in Elfingen findet am Samstag, 19. Dezember 2020 von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr auf dem Schulhausplatz neben dem Spielschiff statt
Öffnungszeiten Verwaltung 3plus und Regionales Steueramt am 8. Dezember 2020
Die Gemeindeverwaltung 3plus sowie das Regionale Steueramt BEEHZ bleiben an Mariä Empfängnis, Dienstag, 8. Dezember 2020 geschlossen. Am Mittwoch, 09. Dezember 2020 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter 062 865 35 85.
Gesamterneuerungswahl der Behörden und Kommissionen für die Amtsdauer 2022/2025 für die Gemeinde Böztal; Wahltermine und Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 07. März 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022/2025 fürdie Gemeinde Böztal statt.
Folgende Behörden und Kommissionen werden neu gewählt:
- Gemeinderat (5 Mitglieder)
- Finanzkommission (3 Mitglieder)
- Wahlbüro (4 Stimmenzähler, 2 Ersatzmitglieder)
- Regionale Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied)
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Böztal zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 22. Januar 2021, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei Verwaltung 3plus, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen, einzureichen. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr möglich.
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sind weniger oder gleich viele wählbaren Kandidaten (der Gemeinderat ist davon ausgenommen) für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Die Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann finden zu einem späteren Zeitpunkt statt
Gemeinde Elfingen
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