Publikationen der Gemeinde Elfingen
Von: Gemeinde Elfingen
Nachrichten aus Elfingen: Rückerstattung TNW-Abonnemente Schüler \ Mitteilungen aus der Steuerverwaltung BEEHZ \ Kontrolle der Liegenschaften und Hausgärten auf Ambrosia & Feuerbrand \ Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern
Rückerstattung TNW-Abonnemente Schüler
Seit 2015 wird jedem Schüler, resp. dessen Eltern, welche ausserhalb ihrer Wohngemeinde die öffentliche Schule besuchen ein einmaliger Pauschalbetrag für das TNW-Abonnement ausgerichtet. Die Eltern werden gebeten, das TNW-Abonnement direkt an den öffentlichen Schaltern der SBB zu beziehen oder online über www.tnw.ch zu lösen.
Der Pauschalbetrag für Schüler der Gemeinde Bözen beträgt CHF 350.00 und für Schüler der Gemeinden Hornussen und Elfingen CHF 400.00.
Für die Rückerstattung des Pauschalbetrages der Abonnementskosten bitten wir die Eltern bis spätestens Freitag, 06. August 2021 die Zahlungsquittung und IBAN-Nummer des Bank- oder Post-Kontos anzugeben. Die Abgabe kann am Schalter, per Post oder E-Mail an lydia.leubin@verwaltung3plus.ch erfolgen. Der Betrag wird anschliessend auf das angegebene Konto überwiesen.
Mitteilungen aus der Steuerverwaltung BEEHZ
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2020 ist abgelaufen. Die ersten Mahnungen wurden bereits verschickt. Achtung: Neu sind diese gebührenpflichtig!
Sollte nach Erhalt der ersten Mahnung keine Reaktion erfolgen, wird eine zweite Mahnung mit Bussenandrohung ausgestellt. Kurz darauf werden die Bussen ausgefällt. Dies hat unangenehme Konsequenzen zur Folge! Es wird eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen erfolgen. Die Steuerbehörde holt sich danach die nötigen Informationen selber ein (z.B. direkt beim Arbeitgeber).
Wir bitten alle, welche die Unterlagen 2020 noch nicht eingereicht haben, dies möglichst bald zu tun. In begründeten Fällen, kann beim Steueramt ein Gesuch um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung gestellt werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für die Kooperation.
Ihr Steueramt BEEHZ
Kontrolle der Liegenschaften und Hausgärten auf Ambrosia & Feuerbrand
Bis Ende September sind unsere Ambrosia- und Feuerbrandkontrolleure unterwegs. Es werden bei einzelnen Liegenschaften, Hausgärten und öffentlichen Gartenanlagen stichprobeartige Kontrollen auf allenfalls vorhandene Ambrosia- und Feuerbrandpflanzen durchgeführt.
Ambrosia ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihre Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, gemeingefährliche und meldepflichtige Bakterienkrankheit. Verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora, bedroht er die Obstbäume und eine ganze Anzahl von Zier- und Wildpflanzen in hohem Masse. Eine befallene Pflanze kann innerhalb einer Vegetationsperiode absterben.
Um eine weitere Ausbreitung der Ambrosia und des Feuerbrandes zu verhindern, müssen Befallsherden möglichst schnell entdeckt und vernichtet werden. Dies geschieht durch Ausreissen der Ambrosiapflanzen und Entsorgung mit dem Hauskehricht.
Die Kontrollen werden in allen Gemeinden durch Robert Studer und Heinz Heuberger, Unterhaltsbetriebe, durchgeführt.
Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern
Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden gebeten, gemäss §§ 109, 110 und 111 Baugesetz (BauG) und § 42 Bauverordnung (BauV), überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,50 m über Strassen und 2,50 m über Gehwegen zurückzuschneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken, usw., an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,80 m bis 3,00 m gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden.
Wir bitten Sie, Ihre Sträucher und Bäume selber zurückzuschneiden oder zurückschneiden zu lassen. Der Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg unterbreitet Ihnen gerne eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Offerte (Telefon 062 876 12 47). Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.
Werden die in den öffentlichen Raum wachsende Äste nicht zurückgeschnitten, muss dies durch die Gemeinde zulasten des Grundstückbesitzers veranlasst werden.
Für allfällige Schäden beim Beschneiden kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.
Gemeinde Elfingen
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