Bauvorhaben: Dacherweiterung und Wintergarten, Dachfenstereinbau beim best. EFH
Bauparzelle: 5124, Tulpenweg
Allfällige Einwendungen gegen diese Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Eiken zu richten.
Gemeinderat-Ersatzwahlen; Demissionen Collin Georges und Baumgartner Peter Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres hat den Entlassungsgesuchen von Gemeindeammann Georges Collin und Gemeinderat Peter Baumgartner auf den 31. Dezember 2011 stattgegeben und das Bezirksamt Laufenburg mit der Anordnung der Ersatzwahl beauftragt. Diese vorzeitigen Rücktritte machen Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2010-2013 notwendig. Sobald diese Daten bekannt sind, werden wir die Bevölkerung darüber informieren. Über die Beweggründe ihres Rücktritts haben Gemeindeammann Collin und Gemeinderat Baumgartner in der letzten Blickwinkelausgabe orientiert. Der Gemeinderat bedauert das Ausscheiden seiner erfahrenen, engagierten und langgedienten Ratskollegen mit 14 bzw. 18 Dienstjahren sehr. Das Kollegium freut sich, wenn sich wieder interessierte und willige Personen finden lassen, die bereit sind, Öffentlichkeitsarbeit und Verantwortung zum Wohle des Dorfes und seiner Bevölkerung zu übernehmen.
Finanzkommission-Ersatzwahl; Demission Lenzin Roland Infolge bevorstehendem Wegzug aus der Gemeinde kann Lenzin Roland sein Mandat als Mitglied der Finanzkommission nicht mehr ausüben und hat deswegen demissioniert. Das Bezirksamt Laufenburg hat dem Entlassungsgesuch auf den Zeitpunkt der Ersetzung zugestimmt. Es ist vorgesehen, die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode 2010-2013 mit den Gemeinderats-Ersatzwahlen zu koordinieren. Lenzin Roland gehört der Finanzkommission seit März 2007 an. Wir danken ihm für seine geleistete wertvolle Mitarbeit und Verantwortungsübernahme im Gemeindedienst herzlich. Gemeinderat Eiken
Krankenkassenprämienverbilligung 2012 Die Anträge zur Geltendmachung der Krankenkassenprämienverbilligung für das Jahr 2012 sind eingetroffen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die bei einer anerkannten Krankenkasse für die gesetzlichen Leistungen versichert und am 1.1.2012 im Kanton Aargau wohnhaft sind. Der Beitrag wird gemäss den Richtlinien für die Krankenkassenprämienverbilligung gewährt. Sofern Sie von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau nicht direkt ein an Sie adressiertes Anmeldeformular zugestellt erhalten, können Sie das Formular bei der SVA-Zweigstelle im Gemeindehaus Eiken beziehen. Der Antrag auf Prämienverbilligung ist bis spätestens 31.05.2011 bei der Gemeindezweigstelle abzugeben. Dem Antrag ist die letzte definitive Steuerveranlagung sowie die/der Krankenversicherungsausweis/e für das Jahr 2011 für jede auf dem Anmeldeformular aufgeführte Person beizufügen. Der Auszug über die letzte definitive Veranlagung kann am Schalter bezogen werden. Keinen Antrag stellen müssen Personen, die eine Ergänzungsleistung zur AHV/IV beziehen. SVA-Zweigstelle Eiken
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Die Senioren 40+ Meisterklasse überraschten am Dienstagabend, 30. April 2024 mit einem deutlichen Heimsieg gegen den FC Pratteln. Ob dies an den hervorragen äusseren Bedingungen auf den Sportanlagen Netzi in Eiken lag?