Nachrichten aus Eiken: Ausnahmebewilligung für Feuerwehrfahrzeuge \ Baubewilligungen \ Anstellungsreglement
Ausnahmebewilligung für Feuerwehrfahrzeuge Per 1. Januar 2021 ist die Änderung der Signalisationsverordnung in Kraft getreten.
Neu dürfen die Strassen, die mit einem Lastwagenverbot belegt sind, auch durch Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr befahren werden. Ausgenommen sind einzig Einsatzfahrten mit Blaulicht und Wechselklanghorn.
Die Durchführung möglichst realitätsnaher Übungen ist jedoch massgebend für erfolgreiche Einsatzfahrten, weshalb der Gemeinderat für die Feuerwehr eine generelle Ausnahmebewilligung ausgestellt hat. Gemeinderat Eiken
Baubewilligungen wurden erteilt
Bachofer Simon und Claudia, Seckenberghof 156, 5074 Eiken, für die energetische Teilsanierung des Wohnhauses auf den Parzellen Nr. 3927 (Eiken), 724 (Oeschgen), 869 Frick, Seckenberghof
Ademia Immobilien AG, Burgmattstrasse 11, 5080 Laufenburg, für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Doppel-Carport auf der Parzelle Nr. 5748, Buchhaldenweg.
Überarbeitung Anstellungsreglement Das aktuelle Anstellungsreglement stammt aus dem Jahr 2001 und muss neu überarbeitet werden. In der Vergangenheit hat der Gemeinderat an mehreren Sitzungen einen Entwurf erarbeitet, welcher nun in die Endfassung gebracht wurde und den erforderlichen Instanzen und Personen zur Vernehmlassung geschickt wird.
Ziel ist es, das neue Reglement der Gemeindeversammlung vom Juni 2021 zur Genehmigung zu unterbreiten.
Gemeindekanzlei Eiken
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