Teiländerung Kulturlandplan (Landschaftsschutzzone "Schupferterberg") sowie Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung (bezügl. Landschaftsschutzzone); Öffentliche Auflage Der Grossraum "Schupferterberg" wurde im Richtplan Aargau grossflächig als "Landschaft von kantonaler Bedeutung" (LkB) ausgeschieden und im Jahr 2000 durch Beschluss des Grossen Rates behördenverbindlich festgesetzt. Die LkB bezweckt die Erhaltung der naturnahen und weitgehend unverbauten Landschaftsräume, ohne eine Weiterentwicklung zu verhindern. Die LkB ist in der kommunalen Nutzungsplanung mit geeigneten Massnahmen (z.B. Landschaftsschutzzonen, Vorschriften in der Bau- und Nutzungsordnung) zu sichern.
Im Zusammenhang mit der geplanten baulichen Erweiterung eines bestehenden Landwirtschaftsbetriebes (Marbot, Bruchmatthof) hat die Gemeinde Eiken vorab die LkB in der kommunalen Nutzungsplanung umzusetzen.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe öffentlich aufgelegt (§ 24 Abs. 1 BauG). Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 29. April bis 28. Mai 2008 auf der Gemeindekanzlei Eiken auf und können während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einsprache zu erheben. Einsprachen sind schriftlich beim Gemeinderat 5074 Eiken einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Der Gemeinderat beabsichtigt, allfällig notwendig werdende Einspracheverhandlungen sofort nach Ablauf der Auflagefrist zu führen und das Planungswerk der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2008 zur Beschlussfassung vorzulegen. Gemeinderat Eiken
Baubewilligungen wurden erteilt
Di Dio-Hausmann Franco und Sandra, Schützenweg 21, 5074 Eiken, für Lagerschopf anstelle Garage auf Parz. 5587, Schützenweg.
Feigenwinter Urs, Hauptstrasse 4, 5074 Eiken, für Photovoltaikanlage in bestehender Dachfläche und Pergolasanierung beim bestehenden Wohnhaus BV-Nr. 161 auf Parz. 3254, Hauptstrasse.
Ersatzwahl Schulpflege, Nachfrist Innert der gesetzten Nachfrist (15.4.2008) sind keine Wahlvorschläge für den vakanten Schulpflegesitz eingegangen. Gemäss § 36 der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) ist der 2. Wahlgang erst durchzuführen, wenn mindestens so viele Kandidaten angemeldet sind, als noch gewählt werden müssen. Somit setzen wir eine weitere Nachfrist bis 20. Juni 2008, 16.00 Uhr. Wahlvorschläge sind der Gemeindekanzlei einzureichen. Im 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Eiken angemeldet wird. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ist im zweiten Wahlgang nicht mehr als ein wählbarer Kandidat/eine wählbare Kandidatin vorgeschlagen, ist eine stille Wahl möglich.
Vier Generationen Villinger auf der Mühle Eiken von 1795 - 1905 Am 9.4.2008 stellte die Fricktalisch-Badische Vereinigung für Heimatkunde ihre überaus lesenswertes Jahrbuch 2007 "Vom Jura zum Schwarzwald" den Medien sowie einem interessierten Kreis Eikerinnen und Eiker vor. Darin sind grössere und kleinere Beiträge von insgesamt 9 Autoren enthalten. Der grösste Platz nimmt die von Dr. Kurt Villinger, Meilen ZH (Eiker Bürger), akribisch aufgearbeitete und äusserst interessant lesbare Geschichte "Vier Generationen Villinger auf der Mühle Eiken von 1795 bis 1905" ein.
Diese Schrift ist auch als Separatdruck in kleiner Auflage erhältlich. Interessierte können bei der Gemeindekanzlei Eiken gegen Barzahlung das Jahrbuch 2007 der Fricktalisch-Badischen Vereinigung (Gesamtausgabe Fr. 32.--) oder den Separatdruck über die 4 Generationen Villinger auf der Mühle Eiken (Fr. 25.--) beziehen.
ÖV-Angebot für Eiken; Einwohner zufrieden? Der Planungsverband Fricktal Regio lässt das Fricktaler ÖV-Angebot durch ein externes Fachbüro überprüfen. Dabei sollen auch die Anliegen der Gemeinden und deren Einwohner berücksichtigt werden.
Wir laden unsere Einwohner freundlich ein, bis 30. April 2008 der Gemeindekanzlei Eiken (info@eiken.ch; 062 865 35 00) mündlich oder schriftlich die Meinung zur Zufriedenheit oder zu Mängeln bezüglich ÖV-Angebot (Bus und Bahn) mitzuteilen. Für Ihr Mitwirken danken wir Ihnen im Voraus herzlich. Gemeinderat Eiken
Krankenkassenprämienverbilligung 2009 Die Anträge zur Geltendmachung der Krankenkassenprämienverbilligung für das Jahr 2009 sind eingetroffen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die bei einer anerkannten Krankenkasse für die gesetzlichen Leistungen versichert und am 1.1.2009 im Kanton Aargau wohnhaft sind. Der Beitrag wird gemäss den Richtlinien für die Krankenkassenprämienverbilligung gewährt. Sofern Sie von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau nicht direkt ein an Sie adressiertes Anmeldeformular zugestellt erhalten, können Sie das Formular bei der SVA-Zweigstelle im Gemeindehaus Eiken beziehen. Der Antrag auf Prämienverbilligung ist bis spätestens 31.05.2008 bei der Gemeindezweigstelle abzugeben. Dem Antrag ist die letzte definitive Steuerveranlagung sowie die/der Krankenversicherungsausweis/e für das Jahr 2008 für jede auf dem Anmeldeformular aufgeführte Person beizufügen. Der Auszug über die letzte definitive Veranlagung kann am Schalter bezogen werden. Keinen Antrag stellen müssen Personen, die eine Ergänzungsleistung zur AHV/IV beziehen. SVA-Zweigstelle Eiken
Hundekontrollmarken 2008 Ab 1. Mai 2008 benötigt Ihr Hund die neue Hundekontrollmarke 2008. Wir bitten Sie deshalb, die Marke(n) bis Ende April 2008 auf der Finanzverwaltung abzuholen. Falls Sie keinen Hund mehr haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Besten Dank. Finanzverwaltung Eiken
Sparen beim Steuern zahlen Auf allen Steuerzahlungen für 2008 (auch Teilzahlungen) erhalten Sie bis zum 30. April 2008 1 % Skonto. Der gewährte Skontobetrag ist steuerfrei. Verpassen Sie diese Frist nicht! Um vom Skonto zu profitieren, muss Ihre Zahlungen bis spätestens 30. April 2008 eintreffen. Wir danken für alle bis zu dieser Frist erhaltenen Einzahlungen. Finanzverwaltung Eiken
Auffahrt/Büros geschlossen Die Büros der Gemeindeverwaltung Eiken bleiben vom 1. Mai 2008 (Auffahrt) bis und mit 4. Mai 2008 geschlossen. Ab Montag, 5. Mai 2008 sind wir wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da. Gemeindekanzlei Eiken
« fricktal24.ch – die Internet-Zeitung fürs Fricktal »
Die erste Mannschaft des FC Eiken musste letzte Woche innert drei Tagen gegen zwei Spitzenteams der 3. Liga antreten. Leider konnten keine Punkte geholt werden.