Publikationen der Gemeinde Effingen
Von: Gemeinde Effingen
Nachrichten aus Effingen: Ersatzwahl des Gemeindeammanns \ Rücktritt Schulpflege \ Mitteilung der Polizei \ Pro Senectute-Herbstsammlung \ Anfänger- und Grundkurs für Bienenzucht \ Jahresguthaben anmelden \ Betreibungsamt
Ersatzwahl des Gemeindeammanns am 29. Januar 2012 …
… für den Rest der Amtsperiode 2010/2013; Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises (Stimmbe-rechtigte der Gemeinde Effingen) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag (d. h. bis Freitag, 02. Dezember 2011, 12.00 Uhr) einzureichen. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. – Es wird darauf verwiesen, dass als Gemeindeammann nur ein Mitglied des gewählten Gemeinderates wahlfähig ist und als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Iris Schütz und Franziska Wüest treten aus Schulpflege zurück
Frau Franziska Wüest-Müller mit Schreiben vom 30. September 2011 und Frau Iris Schütz-Bossart mit Schreiben vom 25. Oktober 2011 haben ihre Demissionen aus der Schulpflege Effingen bekanntgegeben. Das Bezirksamt Brugg hat die Rücktritte genehmigt. Die von den beiden Demissionärinnen erbrachte Arbeit für unsere Schule wird ihnen bestens verdankt. Die Ersatzwahl wurde vom Gemeinderat auf den 29. Januar 2012 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises (Stimmbe-rechtigte der Gemeinde Effingen) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag (d. h. bis Freitag, 02. Dezember 2011, 12.00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formu-lar kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. – Im übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde, bzw. vom Wahlbüro, als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30 a GPR).
Wichtige Mitteilung der Polizei - Vorsicht ist am Platz …
Zu den Zeiten des früheren Einbruchs der Dunkelheit mehren sich in den Dörfern und Wohnquartieren wieder Feststellungen über verdächtige Personen und damit verbunden auch über erhöhte Einbruchrisiken. Selbst tagsüber sind solche Feststellungen leider keine Seltenheit mehr. Die Polizei empfiehlt, jegliche Feststellungen, die auf verdächtige Personen oder Verhaltensweisen hindeuten, direkt über Telefon 117 zu melden. Wenn möglich, sollten Autonummern und/oder Fahrzeugtyp gemeldet werden können.
Einer kürzlich landesweit verbreiteten Polizeimeldung kann entnommen werden, dass in letzter Zeit vermehrt angebliche Taubstumme unter Vorlage falscher Ausweise bei Personen um Geldbeträge ersuchen. Sie geben vor, für ein Hilfswerk Geld zu sammeln und stecken es in die eigene Tasche. Sind Sie auch vorsichtig bei Vorsprache an Ihrer Haustüre. Häufig stammen solche SammlerInnen aus Osteuropa. Wenn Unsicherheiten bestehen, melden Sie sich doch ebenfalls bei der Kantonspolizei über Telefon 117.
Pro Senectute-Herbstsammlung 2011 - Mitteilung Ortsvertreterin
Die Haussammlung in unserer Gemeinde ergab den stolzen Betrag von Fr. 1'859.--. Für das tolle Ergebnis möchten wir allen SpenderInnen herzlich danken. Vielen lieben Dank an Käthi Meyer Burger und Sandra Steinacher, die Zeit geopfert und mich dieses Jahr beim Sammeln unterstützt haben.
Die Ortsvertreterin: Marlène Bräutigam
Anfänger- und Grundkurs für Bienenzucht
Der Bienenzüchter-Verein Unteres Aaretal teilt mit, dass ab Frühjahr 2012 und im darauffolgenden Jahr wieder an je 10 Halbtagen oder Abenden ein Grundkurs für Bienenzucht durchgeführt wird. Für den Besuch dieses Kurses sind alle zukünftigen Imkerinnen und Imker eingeladen, welche neu Bienen pflegen wollen. Vorkenntnisse sind keine erforderlich. Mindestalter 15 Jahre. Kursort ist Villigen, neuer Lehrbienenstand. Anmelden sind bis Ende Dezember 2012 zu richten an Herrn Peter Stadelmann, alte Lenzburgerstrasse 13 a, Niederlenz (Telefon 062 891 54 02). Weitere Informationen sind ersichtlich auf der Internet-Seite www.bienen-ag.ch ; rechte Seite unter Sektionen / Unteres Aaretal.
Jahresguthaben anmelden
Wer gegenüber der Finanzverwaltung für verrichtete Arbeiten oder Dienstleistungen Jahresguthaben anzumelden hat, wird gebeten, dies doch bis spätetens 30. November 2011 zu besorgen. Die Finanzver-waltung möchte die Guthaben wenn möglich in der ersten Monatshälfte Dezember 2011 auszahlen.
Betreibungsamt - Adresse
Wir haben festgestellt, dass die neue Anschrift des für Effingen zuständigen Betreibungsamtes noch nicht überall geläufig ist. Seit dem 01. Januar 2011 ist für unsere Gemeinde zuständig:
Regionales Betreibungsamt Laufenburg / Hauptstrasse 83, 5085 Sulz AG / Telefon 062 869 12 60
Gemeindekanzlei Effingen
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»