Publikationen der Gemeinde Elfingen
Von: Gemeinde Elfingen
Nachrichten aus Elfingen: Leerwohnungszählung \ Hundesteuer 2021
Leerwohnungszählung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Wir gelangen mit der Bitte an Sie, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein.
Als Leerwohnungen, bzw. leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (01. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag (01. Juni) zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden
Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zum Ende geführt wird.
Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Wir bitten Sie, der Gemeindekanzlei bis spätestens 31. Mai 2021, allfällige Leerwohnungen per Mail an kanzlei@verwaltung3plus.ch oder mittels schriftlicher Mitteilung in den Gemeindebriefkasten zu melden.
Bitte geben Sie auch die entsprechende Adresse an.
Wir danken für Ihre Mithilfe.
Hundesteuer 2021
Ende Mai 2021 werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2021 verschickt. Gemäss Kantonaler Auflage (§ 16 HuG i.V. § 21 HuV) beträgt die Gebühr unverändert CHF 120.00 pro Hund und Jahr.
Zur Erhebung der Hundesteuer dient die Datenbank AMICUS. Wir bitten Sie, Ihre Daten zu kontrollieren und aktuell zu halten. So kann gewährleistet werden, dass die Rechnungsstellung reibungslos verläuft.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Gemeinde Elfingen
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»