Publikationen der Gemeinde Möhlin
Von: Gemeinde Möhlin
Nachrichten aus Möhlin: Gefahrenkarte Hochwasser Kanton Aargau; Teilprojekt Möhlintal \ Wechsel Bilderausstellung \ Baugesuchspublikation
Gefahrenkarte Hochwasser Kanton Aargau; Teilprojekt Möhlintal,
inkl. Hochwasserschutzmassnahmen.
Öffentliche Informationsveranstaltung für die Gemeinden Möhlin, Zeiningen, Zuzgen, Hellikon und Wegenstetten
Im Einzugsgebiet des Möhlinbaches hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Gefahrenkarte Hochwasser erstellen lassen. Aufgrund der erheblichen vorhandenen Schutzdefizite, innerhalb des Siedlungsgebietes der einzelnen Gemeinden, haben die Gemeinderäte im Möhlintal den Vorstand des Abwasserverbandes Möhlintal mit der Ausarbeitung eines Vorprojektes für die notwendigen Hochwasserschutzmassnahmen beauftragt.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, die aufgeführten Gemeindebehörden und der Vorstand des Abwasserverbandes laden die Öffentlichkeit ein, sich über die Resultate der Untersuchungen sowie der geplanten Hochwasserschutzmassnahmen zu informieren.
- Öffentliche Informationsveranstaltung, Mittwoch, 29. September 2010, 19:00 Uhr, Turnhalle Brugglismatt in Zeiningen
Vertreter des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt, des Ingenieurbüros, sowie der Vorstand des Abwasserverbandes Möhlintal informieren über die Arbeiten und beantworten Ihre Fragen. Die Gefahrenkarte Hochwasser ist unter
www.ag.ch/raumentwicklung/de/pub/themen/gefahrenkarte.php einsehbar.
Wechsel Bilderausstellung im Gemeindehaus Möhlin
Die permanente Bilderausstellung im Gemeindehaus Möhlin wird Freitag, 24. September 2010 neu gestaltet. Die Ausstellung steht während den üblichen Schalterstunden allen Interessenten offen. Auf drei Büroetagen sehen Sie Bilder unterschiedlicher Darstellung und Themen. Die Künstlerin Beatrice Falcone aus Möhlin zeigt Ihre Arbeiten. Auf Ihren Besuch und Ihr Interesse freut sich die Ausstellerin und die Kulturkommission Möhlin.
Leiter Kultur- und Standortmarketing
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 23. September bis 25. Oktober 2010 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt.
Bauherrschaft: | Eva Schwab, Untere Fuchsrainstrasse 11, |
| 4313 Möhlin |
Grundeigentümer/in: | Bauherrschaft |
Projektverfasser/in: | Schulte, Allschwilerstrasse 33, |
| 4104 Oberwil |
Bauobjekt: | Kamin für Cheminée und Biotop |
Lage: | Parz. Nr. 2119, Untere Fuchsrainstrasse 11 |
Zone: | W2 |
| |
Bauherrschaft: | Kurt Metzger, Ringweg 2, 4313 Möhlin |
Grundeigentümer/in: | Bauherrschaft |
Projektverfasser/in: | Bauherrschaft |
Bauobjekt: | Balkon |
Lage: | Parz. Nr. 76, Ringweg 2 |
Zone: | W2 |
| |
Bauherrschaft: | Markus und Janine Born, Hauptstrasse 115, |
| 4313 Möhlin |
Grundeigentümer/in: | Bauherrschaft |
Projektverfasser/in: | Steck + Partner AG, Magdenerstrasse 8, |
| 4310 Rheinfelden |
Bauobjekt: | Wohn-Geschäftshaus (Ersatzbaute) |
Lage: | Parz. Nr. 777, Hauptstrasse 115 |
Zone: | K2 |
Bauverwaltung Möhlin
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»