Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Aufnahme der ehemaligen Ortsbürger Hornussen in das Ortsbürgerrecht Böztal \ Sanierung Brücke Ittenthalerstrasse Hornussen - Sperrung \ Umzug Einwohnerdienste und Soziale Dienste nach Hornussen \ Baugesuche
Aufnahme der ehemaligen Ortsbürger Hornussen in das Ortsbürgerrecht Böztal
Im Jahre 1995 wurde die Ortsbürgergemeinde Hornussen aufgelöst. Mit der Fusion zur Gemeinde Böztal per 01.Januar 2022 besteht nun für die ehemaligen Ortsbürgerinnen und Ortsbürger der Gemeinde Hornussen die Möglichkeit, sich wieder in das Ortsbürgerecht der Gemeinde Böztal aufnehmen zu lassen.
Die der Verwaltung bekannten betroffenen Ortsbürgerinnen und Ortsbürger wurden im März 2022 mit einem persönlichen Schreiben und dem Gesuchsformular bedient. Daraufhin haben viele ehemalige Ortsbürgerinnen und Ortsbürger dieses Angebot genutzt und wurden an der letzten Sommergemeindeversammlung wieder aufgenommen.
Weitere Aufnahmen ins Ortsbürgerrecht an der Wintergemeindeversammlung 2022 können bis 8. September 2022 eingereicht werden.
Möchten Sie das Gesuchsformular erneut bestellen, melden Sie sich in diesem Fall direkt bei Gemeindeschreiberin-Stv. Lydia Leubin, 062 865 35 81, lydia.leubin@boeztal.ch.
Sanierung Brücke Ittenthalerstrasse Hornussen - Sperrung
Der Brückenbelag der im Jahre 1978 erstellten UEF (Überführung) Ittenthalerstrasse Hornussen über die A3 und die Sissle weist an vielen Stellen massive Risse im Belag auf. Die vorhandenen Randabschlüsse lösen sich ab. Zudem sind die Fugen bei den Randabschüssen offen und teilweise bereits mit Bewuchs versehen.
Die offensichtlichen Schäden können mit Vergiessen der offenen Fugen nicht mehr behoben werden. Durch das Bauwerksalter ist die Abdichtung teilweise nicht mehr intakt, tausalzhaltiges Wasser kann in die Betonkonstruktion gelangen und diese nachhaltig schädigen. Zum Schutz und zur Erhaltung der Tragkonstruktion werden die Abdichtung und der Brückenbelag inkl. der Randabschlüsse erneuert, resp. ersetzt.
Die Kosten teilen sich das ASTRA und die Einwohnergemeinde. Die Sanierungsarbeiten beginnen am 08. August 2022 mit dem Rückbau der Randsteine und Beläge und enden am 09. September 2022 mit den Heissvergussfugen.
Während dieser Zeit bleibt die Überführung für den Verkehr gesperrt. Durch die Sperrung kann die Bauzeit massiv verkürzt werden.
Ab der Gemeinde Ittenthal wird markiert, dass die Durchfahrt nach Hornussen in dieser Zeit gesperrt ist. Für die Anwohner wird eine Umleitung signalisiert, welche eine Zufahrt auf dem Gemeindebann Hornussen ermöglicht.
Wir danken für das Verständnis.
Umzug Einwohnerdienste und Soziale Dienste nach Hornussen
Der Umbau vom Gemeindehaus und zukünftigen Verwaltungsstandort Hornussen schreitet voran. Die Abteilungen Finanzen und Steuern bedienen Sie bestmöglichst zwischen den verschiedenen Umbauarbeiten und Handwerkern. Die Abteilungen Einwohnerdienste und Soziale Dienste freuen sich, Sie sofort im frisch renovierten und freundlichen Erdgeschoss vom Gemeindehaus Hornussen zu bedienen.
Die Abteilungen Bauverwaltung und Gemeindekanzlei bleiben bis zum Ende der Umbauarbeiten in Bözen, der Schalter wird nicht mehr bedient. Mit Ihren Anliegen gelangen Sie bitte telefonisch an diese beiden Abteilungen 062 865 35 85 oder vereinbaren einen Termin.
Das Verwaltungspersonal dankt Ihnen für Ihr Verständnis und das Mittragen der Umstände.
Über die Fortschritte halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.
Baugesuche
Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
- Bauherrschaft: Marc Schweizer, Geerenweg 489, 5075 Hornussen
- Projektverfasser: Marc Schweizer, Geerenweg 489, 5075 Hornussen
- Grundeigentümer: Marc Schweizer, Geerenweg 489, 5075 Hornussen
- Bauobjekt: Neubau Parkplatz
- Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 969, Geerenweg 489
Öffentliche Auflage vom 22. Juli 2022 bis 22. August 2022 im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen nach telefonischer Terminvereinbarung
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden
Gemeinderat Bözen
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