Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Bauwesen; Auflage Bözen \ Sirenentest 2020 \ Kunststoffsammlung – 40 % Fremdmaterial
Bauwesen / Auflage Bözen
- Bauherr: Astrid Bühler, Pfarrweg 4, 5116 Schinznach-Bad
- Projektverfasser: Daniel Hässig Architekten GmbH, Bullingerstrasse 10, 8004 Zürich
- Grundeigentümer: Astrid Bühler, Pfarrweg 4, 5116 Schinznach-Bad
- Objekt: Umbau Wohnhaus
- Ortslage: Parzelle Nr. 78, Hauptstrasse 49 / Oberdorf 1, 5076 Bözen
- Planauflage: 31. Januar 2020 bis 02. März 2020 während den offiziellen
- Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Bözen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Sirenentest 2020
Am Mittwochnachmittag, 05. Februar 2020, findet von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutz-massnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohnerinnen und Einwohner in Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen „Allgemeiner Alarm“: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Kunststoffsammlung – 40 % Fremdmaterial
Es wurde leider festgestellt, dass die Kunststoffsammelsäcke mit 40 % Fremdmaterial gefüllt werden.
Hier nochmals die Informationen:
Folgende Kunststoff-Gegenstände gehören in den Kunststoff-Sammelsack:
- Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckchen
- Milch-, Shampoo-, Weichspüler-, Putzmittelflaschen usw.
- Getränkeflaschen (ohne PET), Öl- und Essigflaschen
- Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Fleischschalen
- Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher
- Getränkeverbundkartons wie Tetrapacks usw.
- Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen usw.
Das gehört weiterhin in den Kehrichtsack:
- Stark verschmutzte Verpackungen von Grillwaren mit Marinade
- Verpackungen mit Restinhalten, Einweggeschirr
- Spielzeug, Gartenschläuche usw.
Im Sinne der Kunststoffsammlung danken wir der Bevölkerung für die richtige Trennung der Kunststoffsammlung.
Gemeinde Bözen
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