Nachrichten aus Böztal: Abstimmungswochenende 25. September 2022 \ Gesuche um ordentliche Einbürgerung \ Häckseldienst \ Baugesuch aus der Gemeinde Mönthal
Abstimmungswochenende 25. September 2022 Am kommenden Wochenende finden die Abstimmungen zu vier eidgenössischen und zwei kantonalen Vorlagen statt. Die Urne ist im Gemeindehaus Böztal an der Schulstrasse 79 in Hornussen am Sonntag, 25. September 2022 von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet. Abstimmungscouverts können bis am Sonntag, 25. September 2022 bis um 08.00 Uhr im Briefkasten beim Gemeindehaus Bözen und um 09.30 Uhr in Hornussen eingeworfen werden. Die Briefkästen in den Ortsteilen Effingen und Elfingen werden nicht mehr bedient. Wahlbüro Böztal
Gesuche um ordentliche Einbürgerung Folgende Personen haben bei der Gemeindeverwaltung Böztal das Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation, d. h. bis zum 22. Oktober 2022, dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Häckseldienst Mit der Einführung der Grüngutsammlung wurde den Einwohnerinnen und Einwohnern Böztals ein Häckseldienst in Aussicht gestellt. Die nötigen Vorbereitungen dafür laufen. Der Gemeinderat Böztal informiert darüber in der Woche vom 03. bis 07. Oktober 2022 über die Medienmitteilungen und auf der Gemeinde-Website.
Baugesuch aus der Gemeinde Mönthal
Gesuchsteller: von Amende Heidrun, Sennhütten 89, 5078 Effingen
Grundeigentümer: von Amende Heidrun, Sennhütten 89, 5078 Effingen
Die öffentliche Auflage des Baugesuches beträgt 30 Tage und erfolgt vom 23. September – 24. Oktober 2022 während den Büroöffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Mönthal. Einwendungen können in dieser Frist schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat gerichtet werden. Legitimiert zur Einwendung ist, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welcher Entscheid anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt wird, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Allfällige Beweismittel sind beizulegen. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinde Böztal
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