Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Merkblatt Energieanlagen in den Dorfkernzonen von Böztal \ Abwasserverband Bözberg West \ Personalausflug \ «AEW Energiebatzen» - 15'000 Franken für Aargauer Vereine und Institutionen \ Baugesuche
Merkblatt Energieanlagen in den Dorfkernzonen von Böztal
Energieanlagen sind in aller Munde, viele Einwohnerinnen und Einwohner Böztals interessieren sich für Möglichkeiten für ihre Liegenschaften. Der Gemeinderat hat ein Merkblatt für Energieanlagen in den Dorfkernzonen erarbeitet. Dieses Dokument kann auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.
Abwasserverband Bözberg West
Gestützt auf § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes Bözberg West (AVB) werden die Beschlüsse des Verbandes im offiziellen Publikationsmittel der Verbandsgemeinden publiziert.
Demnach publiziert der Vorstand des Abwasserverbandes die referendumsrelevanten Beschlüsse seiner Sitzung vom 13. Juni 2022:
- Verpflichtungskredit über CHF 2‘290‘000.00 für den Anschluss ARA Hornussen nach Frick; Genehmigung
- Budget Abwasserverband 2023; Genehmigung
Beschlüsse des Vorstandes vom 13. Juni 2022 werden rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 15. November 2022, 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder der Gemeinderat einer Verbandsgemeinde, gemäss § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können beim Aktuariat des Abwasserverbandes bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Vorstandsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Personalausflug 21. September 2022
Das Personal der Gemeindeverwaltung Böztal, des Regionalen Steueramtes Böztal-Zeihen und des Unterhaltsdienstes geht auf Reisen, die Verwaltung bleibt aus diesem Grund am Mittwoch, 21. September 2022 geschlossen.
Für Notfälle (Todesfall) ist ein Pikettdienst organisiert. Unter Tel. 062 865 35 85 entnehmen Sie bitte die Kontaktdaten.
Wir danken für Ihr Verständnis.
«AEW Energiebatzen» - 15'000 Franken für Aargauer Vereine und Institutionen
Am 1. September ging es wieder los: Im Rahmen des «AEW Energiebatzen» können Aargauer Vereine und Institutionen zwischen 1'000 und 5'000 Franken für die Umsetzung ihrer Projekte gewinnen. Die Spendenplattform «AEW Energiebatzen», welche 2021 von der AEW Energie AG ins Leben gerufen wurde, unterstützt Aargauer Projekte in den Bereichen Sport und Freizeit, Kultur und Soziales sowie Forschung.
Die AEW unterstützt Projekte von nicht gewinnorientierten Vereinen und Organisationen mit insgesamt 15'000 Franken. Vom 1. September bis 16. Oktober 2022 können die Projekte online unter www.aew-energiebatzen.ch eingereicht werden.
In der darauffolgenden Abstimmungsphase, welche bis Ende Oktober läuft, gilt es dann, so viele Stimmen wie möglich für das eigene Projekt zu erhalten.
Die Vereine und Organisationen sind gefordert: Die acht Projekte mit den meisten Stimmen erhalten zwischen 1'000 und 5'000 Franken. Dabei darf jede Person täglich eine Stimme für ein Projekt abgeben.
Es gilt also das private und berufliche Umfeld zu animieren, während der zweiwöchigen Abstimmungsphase täglich für das eigene Projekt zu stimmen.
Vielseitige Projekte für den Aargau
Mit den «Energiebatzen» will die AEW das Aargauer Vereinsleben aktiv unterstützen und Projekte fördern, die den Aargau noch attraktiver machen. Mit den Gewinnerprojekten der vergangenen Votings werden diese Ziele unterstützt.
So haben es nebst Sportvereinen auch kulturelle und soziale Projekte wie beispielsweise die 40-Jahr-Jubiläumsfeier des Ferienpass Mutschellen•Bremgarten•Wohlen oder der neue Ziegenstall für den Tierpark Bad Zurzach auf das Siegerpodest geschafft.
AEW Energie AG Unternehmenskommunikation
Baugesuche
Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
- Bauherrschaft: Immo Probst AG, Heilbenweg 15, 5073 Gipf-Oberfrick
- Projektverfasser: HRBaumanagement GmbH, Industriestrasse 30, 5070 Frick
- Grundeigentümer: Immo Probst AG, Heilbenweg 15, 5073 Gipf-Oberfrick
- Bauobjekt: Sanierung Fassade, Einbau 2 ½ Zimmer-Wohnung und Treppenaufgang
- Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 131, Hauptstrasse 3
- Kant. Bewilligung: BVUAFB
- Bauherrschaft: Peter Berger, Brunnenwiesenstrasse 62, 8049 Zürich
- Projektverfasser: Erb Müller Peter AG, 5076 Bözen
- Grundeigentümer: Peter + Werner Berger, Brunnenwiesenstrasse 62, 8049 Zürich
- Bauobjekt: Einbau Sanitärraum und Anschluss an die Kanalisation
- Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2525, Hauptstrasse 26
- Kant. Bewilligung: BVUAFB
Öffentliche Auflage vom 16. September 2022 bis 17. Oktober 2022
im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen, Terminvereinbarung notwendig
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderat Bözen
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