Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Vorinformation ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung \ Erteilte Baubewilligung \ Weihnachtsbaumabgabe in Bözen \ Weihnachtsbaumverkauf \ Brennholz \ Öffnungszeiten Verwaltung 3plus und Regionales Steueramt am 8. Dezember 2020 \ Gesamterneuerungswahl der Behörden und Kommissionen für die Amtsdauer 2022/2025 für die Gemeinde Böztal; Wahltermine und Anmeldeverfahren
Vorinformation ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Am Donnerstag, 28. Januar 2021 um 19.30 Uhr findet in Bözen eine ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlungen mit dem Traktandum Verkauf Elektra statt.
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Amsler Dora und Hansueli, Eichhof 3 Dachsanierung Werkstatt und Garage
Weihnachtsbaumabgabe in Bözen am 19. Dezember 2020
Die traditionelle Weihnachtsbaumabgabe (Rottannen) an die Einwohner der Gemeinde Bözen findet am 19. Dezember 2020 an folgendem Ort zu den angegebenen Zeiten statt: Bözen, Gemeindeliegenschaft im Oberdorf 09.00 bis 09.30
Weihnachtsbaumverkauf 12. und 19. Dezember 2020
Der Weihnachtsbaumverkauf findet am Samstag, 12. und 19. Dezember 2020 statt.
Es werden schöne Nordmanntannen, Rottannen und Blautannen aus betriebseigenen Kulturen angeboten. Die Bäume werden zwei Tage vor dem Verkauf geschnitten und sind somit absolut frisch. Dadurch sind sie auch am 24. Dezember 2020 noch wie frisch geschnitten.
Die angebotenen Bäume sind FSC® und PEFC zertifiziert. Wir legen Wert auf eine ökologische Produktion unserer Bäume, daher wird das Gras zwischen den Bäumen nicht gemäht oder mit Herbiziden behandelt, sondern durch unsere Shropshire-Schafe aus England abgeweidet.
Die Weihnachtsbäume werden durch das Forstteam am 12. Dezember 2020 von 10.00 bis 15.00 Uhr an der Hauptstrasse und am 19. Dezember 2020 von 10.00 bis 15.00 Uhr beim Pumpwerk Bözen verkauft.
Brennholz
Der Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg bietet verschiedene Brennholzsortimente zum Verkauf an.
Frisches Buchen-, Laubmisch- und Nadelbrennholz kann jeweils bis zum 31. Januar 2021 bestellt werden und wird dann im darauffolgenden Frühjahr bereitgestellt oder ausgeliefert.
Nach Wunsch können verschiedene Dienstleistungen angeboten werden (Fräsen, Hauslieferung). Bitte dazu das Brennholzbestellformular verwenden, welches Sie auf der Homepage www.verwaltung3plus.ch finden
Trockenes Laubmisch- und Buchenbrennholz kann zu jeder Zeit bestellt werden und wird innert Wochenfrist ausgeliefert. Alles angebotene Holz ist FSC® und PEFC zertifiziert und von bester Qualität.
Brennholz kann beim Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg per Fax: 062 / 876 19 24; per E-Mail: info@forst-unterhalt.ch ; per Telefon: 079 / 448 17 44, per Post: FB Homberg-Schenkenberg, Chängelmatt 2, 5079 Zeihen oder im Onlineshop www.forst-unterhalt.ch bestellt werden.
Der Förster Rolf Treier gibt unter 079 / 448 17 44 gerne Auskunft über die verschiedenen Sortimente und Dienstleistungen.
Öffnungszeiten Verwaltung 3plus und Regionales Steueramt am 8. Dezember 2020
Die Gemeindeverwaltung 3plus sowie das Regionale Steueramt BEEHZ bleiben an Mariä Empfängnis, Dienstag, 8. Dezember 2020 geschlossen. Am Mittwoch, 09. Dezember 2020 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter 062 865 35 85.
Gesamterneuerungswahl der Behörden und Kommissionen für die Amtsdauer 2022/2025 für die Gemeinde Böztal; Wahltermine und Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 07. März 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022/2025 fürdie Gemeinde Böztal statt.
Folgende Behörden und Kommissionen werden neu gewählt:
- Gemeinderat (5 Mitglieder)
- Finanzkommission (3 Mitglieder)
- Wahlbüro (4 Stimmenzähler, 2 Ersatzmitglieder)
- Regionale Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied)
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Böztal zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 22. Januar 2021, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei Verwaltung 3plus, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen, einzureichen.
Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr möglich:
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sind weniger oder gleich viele wählbaren Kandidaten (der Gemeinderat ist davon ausgenommen) für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Die Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann finden zu einem späteren Zeitpunk tstatt
Gemeinde Bözen
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