Nachrichten aus Böztal: Gräberaufhebung Friedhof Bözen \ Grundbuchnummern \ Informationen Abstimmungen vom 13. Februar 2022 \ Rechtskräftige Versammlungsbeschlüsse Ortsbürgerversammlung- und Einwohnergemeindeversammlung Böztal vom 04. Dezember 2021 \ Baubewilligungen \ Baugesuche
Gräberaufhebung Friedhof Bözen Die Urnengräber Nrn. 137 bis 149 aus den Jahren 1996 und 1997 sowie das Erdbestattungsgrab Nr. 178 aus dem Jahr 1997, bei denen die Ruhezeit von 25 Jahren gemäss dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen des Friedhofs abgelaufen ist, werden nach Ostern 2022 (17. April 2022) aufgehoben. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabmäler und Pflanzen bis zum genannten Termin abzuräumen. Bei allfälligen Fragen können Sie sich direkt beim Mitarbeiter des Regionalen Unterhaltsbetriebes, Herrn Stefan Bischofberger (Natel: 079 511 95 16), melden. Nach dem Abräumungstermin verfällt der Anspruch auf Grabmäler und Pflanzen, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen entsteht. Friedhofkommission Böztal
Grundbuchnummern Mit der Fusion Böztal werden die Grundbuchnummern angepasst beziehungsweise erweitert.
Die Änderungen sind wie folgt:
Ortsteil Bözen: Der bestehenden Nummer wird eine 2 vorangestellt
Ortsteil Effingen: Der bestehenden Nummer wird eine 5 vorangestellt
Ortsteil Elfingen: Der bestehenden Nummer wird eine 4 vorangestellt
Ortsteil Hornussen: Die Grundbuchnummer bleiben bestehen
Informationen Abstimmungen vom 13. Februar 2022 Am Sonntag, 13. Februar 2022 finden vier eidgenössische und zwei kommunale Abstimmungen statt. Die Abstimmungsunterlagen werden Ihnen in diesen Tagen zugestellt. Der Urnenstandort und der Abstimmungsbriefkasten befindet sich neu beim Gemeindehaus Hornussen, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen. Die Urne ist am Sonntag jeweils von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet. Brieflich abstimmen: Heute wird die briefliche Stimmabgabe dem Gang zur Urne meist vorgezogen. Was ist dabei zu beachten? Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu, damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten in Hornussen werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post bis spätestens Dienstag vor der Abstimmung zu erfolgen. Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Wahlbüro Böztal
Rechtskräftige Versammlungsbeschlüsse Ortsbürgerversammlung- und Einwohnergemeindeversammlung Böztal vom 04. Dezember 2021 Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner – und Ortsbürgergemeindeversammlung Böztal vom 04. Dezember 2021 mit Ausnahme der Gemeindeordnung und des Abfallreglements Böztal in Rechtskraft erwachsen. Über die Gemeindeordnung und das Abfallreglement Böztal wird am 13. Februar 2022 an der Urne abgestimmt. Die Unterlagen werden in diesen Tagen den Stimmberechtigten zugestellt.
Bauherrschaft: Werner Fuchs, Bergstrasse 210, 5075 Hornussen
Projektverfasser: Werner Fuchs, Bergstrasse 210, 5075 Hornussen
Grundeigentümer: Werner Fuchs, Bergstrasse 210, 5075 Hornussen
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe
Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 380, Bergstrasse 210
Kant.Bewilligungen: BVUAFB
Bauherrschaft: Christina Anner und Gino Schaffner, Chillweg 9, 4305 Olsberg
Projektverfasser: Christina Anner und Gino Schaffner, Chillweg 9, 4305 Olsberg
Grundeigentümer: Christina Anner und Gino Schaffner, Chillweg 9, 4305 Olsberg
Bauobjekt: Umbau Scheune zu Wohnhaus
Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 40, Hauptstrasse 5
Kant.Bewilligungen: BVUAFB
Öffentliche Auflage vom 21. Januar 2022 bis 21. Februar 2022im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat Böztal
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»