Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Kantonsstrasse K 116/K 460; neue Buslinienführung in Bözen; Einladung zu einer Orientierungsversammlung \ Hundesteuer 2019 \ Leerwohnungszählung \ Kadaversammelstelle Hornussen
Kantonsstrasse K 116 / K 460 – Neue Buslinienführung in Bözen
Einladung zu einer Orientierungsversammlung
Über die Poststrasse soll künftig keine Buslinie mehr führen, weshalb die vorhandene Haltestelle Poststrasse aufgehoben wird. Um den Einmündungsbereich der K 460 in die K 116 werden drei Haltestellen angeordnet.
Die Haltestelle Mitteldorf (Fahrtrichtung Brugg) wird an ihrer heutigen Lage aufgehoben und weiter östlich durch die neue Haltestelle ersetzt. Die Haltestelle Mitteldorf (Fahrtrichtung Frick) wird an ihrer heutigen Lage belassen, bedarf jedoch baulicher Anpassungen. Kurz nach der Einmündung von der Hauptstrasse K 116 in die K 460 soll in der Oberdorfstrasse eine neue Bushaltestelle (Fahrtrichtung Elfingen) erstellt werden.
Sie sind eingeladen zu einer Orientierungsversammlung (öffentliche Veranstaltung), damit Ihnen das Projekt näher vorgestellt und aufgezeigt werden kann, wie es in naher Zukunft weiter geht. Es wird gezeigt, welche Massnahmen notwendig sind, um die Projektziele zu realisieren. Der Informationsabend bietet zudem genügend Raum, Fragen zu beantworten.
- Mittwoch, 15. Mai 2019, 18.00 – 19.15 Uhr
- Gemeindesaal im Gemeindehaus Bözen
Wir freuen uns, Sie an diesem Abend begrüssen zu dürfen.
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterhaltskreis IV (Projektleitung)
Koch + Partner, Laufenburg (Projektverfasser)
Gemeinderat Bözen
Hundesteuer 2019
Im kommenden Monat Mai 2019 werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2019 verschickt. Gemäss Kantonaler Auflage (§ 16 HuG i.V. § 21 HuV) beträgt die Gebühr unverändert CHF 120.00 pro Hund und Jahr.
Zur Erhebung der Hundesteuer dient die Datenbank AMICUS. Wir bitten Sie, Ihre Daten zu kontrollieren und aktuell zu halten. So kann gewährleistet werden, dass die Rechnungsstellung reibungslos verläuft.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Leerwohnungszählung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Wir gelangen mit der Bitte an Sie, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein.
Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (01. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag (01. Juni) zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden
Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zum Ende geführt wird.
Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Wir bitten Sie, der Gemeindekanzlei bis spätestens 31. Mai 2019 allfällige Leerwohnungen per Mail an kanzlei@verwaltung3plus.ch oder mittels schriftlicher Mitteilung in den Gemeindebriefkasten zu melden. Bitte geben Sie auch die entsprechende Adresse an.
Wir danken für Ihre Mithilfe.
Kadaversammelstelle Hornussen
Bereits im vergangenen Jahr haben wir diesbezüglich einen Aufruf gestartet. Bei der ARA in Hornussen besteht die Möglichkeit, Tierkadaver fachgerecht zu entsorgen. Diese Möglichkeit wird von den Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Bözberg, Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen rege genutzt.
Eine Vielzahl der Nutzerinnen und Nutzer tragen ihre Lieferungen korrekt in die Liefertabellen ein. Dafür bedanken wir uns herzlichst, denn diese führt zu einer verursachergerechten Verrechnung unter den Partnergemeinden.
Eine leichte Verbesserung der Situation war zu verzeichnen. Leider gab es auch im vergangenen Jahr einige Kundinnen und Kunden, welche ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. So waren im Jahr 2018 6.3 Tonnen (Vorjahr 8.7 t) „Fehlmenge“ unter den Partnergemeinden zu verteilen.
Die Kadaversammelstelle Hornussen funktioniert auf der Basis des Vertrauens und ist rund um die Uhr für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich. Man möchte verhindern, dass man Öffnungszeiten einführen muss, um den nicht fairen Nutzerinnen und Nutzern Einhalt zu gebieten.
Daher die Aufforderung an alle Nutzerinnen und Nutzer: Nutzen Sie die Möglichkeit der Kadaverstelle, aber tragen Sie fair und korrekt Ihre Lieferung in den Listen ein!
Besten Dank für Ihre Fairness und das Verständnis.
Im Namen aller Gemeinderäte des Abwasserverbandes Bözberg West
Gemeinde Bözen
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