Nachrichten aus Böztal: Abstimmungsergebnisse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2022 \ Slogan Böztal \ Kündigung Leiterin Regionales Steueramt Böztal-Zeihen \ Grüngutmulde Hornussen \ Strassensperrung Quartierfest Chilspell Effingen am 09. und 10. Juli 2022 \ Baugesuche
Abstimmungsergebnisse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2022 Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. Juni 2022 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung. Ortsbürgergemeinde An der Ortsbürgergemeinde waren 23 der 196 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 11.73 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Böztal.
Ermächtigung Gemeinderat Böztal für den Kauf von Waldparzellen; Rückzug Traktandum durchden Gemeinderat
Da das Quorum von 40 Stimmen beim Entscheid der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 24. Juni 2022 mit Ausnahme der Zusicherung der Ortsbürgerrechte dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 02. August 2022, von 12.5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Einwohnergemeinde An der Einwohnergemeindeversammlung waren 78 der 1‘854 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 4.2 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Böztal.
Da das Quorum von 371 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden. Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 24. Juni 2022 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 02. August 2022, von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Der Gemeinderat Böztal
Slogan Böztal Auf den Aufruf für Ideen nach einem Slogan Böztal sind über 70 Vorschläge eingegangen. Der Gemeinderat hat den Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2022 die Vorauswahl von 6 Slogan vorgelegt. Gewonnen hat "Böztal auf der Sonnenseite". Der Gemeinderat dankt allen Einsendern für die guten Vorschläge.
Kündigung Leiterin Regionales Steueramt Böztal-Zeihen Die Leiterin des Regionalen Steueramtes Böztal-Zeihen, Sarah Gehring, hat ihre Anstellung per 31. August 2022 gekündigt. Frau Gehring nimmt eine neue Herausforderung in einer grösseren Aargauer Gemeinde an. Der Gemeinderat und das Team der Verwaltung bedauern diesen Weggang sehr. Sie wünschen Frau Gehring alles Gute für ihren weiteren beruflichen und privaten Weg. Die Stelle wurde zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Grüngutmulde Hornussen Mit Aufhebung der Grüngutmulden in Hornussen und Effingen per 30. Juni 2022 wird die Mulde in Hornussen nicht mehr benötigt. Die 20 m3 Abrollmulde von Hornussen wird zum Kauf angeboten. Die Mulde müsste nach den Kauf noch umgespritzt werden; das Waser-Logo muss entfernt werden. Interessenten können ein Kaufangebot bis 15. Juli 2022 an die Gemeindekanzlei Böztal; Hauptstrasse 7, 5076 Bözen oder kanzlei@boeztal.ch abgeben.
Strassensperrung Quartierfest Chilspell Effingen am 09. und 10. Juli 2022 Die Gemeinde Böztal hat für das Quartierfest Chilspell in Effingen vom 09. Juli 2022 die Bewilligung für die Sperrung vom Stampfetelweg erteilt. Diese gilt vom Samstag, 09. Juli 2022 ab 15.00 Uhr bis am Sonntag, 10. Juli 2022 um 10.00 Uhr.
Baugesuche Bözen, 28. Juni 2022, Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
Bauherrschaft: Dania und Peter Aebi, Geerenweg 493, 5075 Hornussen
Bauobjekt: Ersatz Heizungsanlage Schulhaus und Kindergarten mit Luft / Wasser-Wärmepumpe
Ortslage: Parzellen Hornussen Nr. 250 und 253, Schulstrasse
Öffentliche Auflage vom 01. Juli 2022 bis 02. August 2022 im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat Bözen
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