Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Krankenkassen-Prämienverbilligung 2023 \ Baugesuch
Krankenkassen-Prämienverbilligung 2023
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt.
Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden.
Wer erhält automatisch einen Anmeldecode?
Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2020 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten automatisch einen Code. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2022.
Sie haben keinen Code erhalten?
Ab Oktober 2022 können Sie den Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellen.
Wie stellen Sie einen Antrag?
Ihren Code geben Sie unter www.sva-ag.ch/pv-online ein. Der Code ist sechs Wochen gültig. Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Personendaten und Ihre AHV-Nummer. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, helfen Ihnen die SVA Aargau oder die Gemeindezweigstelle Böztal gerne beim Erfassen des Antrags.
Wie lange können Sie einen Antrag stellen?
Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2022 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2023 mehr stellen.
Änderungsantrag Prämienverbilligung
Unter www.sva-ag.ch/meldung finden Sie auch den Änderungsantrag zur Meldung von finanziellen und/oder persönlichen Veränderungen inkl. weiteren Ausführungen zum ausserordentlichen Verfahren. Das Formular steht der Bevölkerung zur Meldung sämtlicher für die Prämienverbilligung relevanten Ereignisse frei zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse meldepflichtig ist, wenn:
- Einkommenszuwachs von mindestens 20 % oder mindestens CHF 20'000, oder
- Vermögenszuwachs von mindestens CHF 20'000 erreicht wird
Unwahre oder unvollständige Angaben führen zu Rückforderungen von zu Unrecht bezogener Prämienverbilligung und können mit einer Busse bestraft werden (§ 37 KVGG und § 36 KVGG).
Für Fragen steht Ihnen die Gemeindezweigestelle-SVA gerne telefonisch unter 062 865 35 85 oder per Mail sozialedienste@boeztal.ch gerne zur Verfügung.
Sie können sich gerne auch direkt an die SVA Aargau wenden: ipv@sva-ag.ch
Beratungen vor Ort: Bahnhofplatz 3C, 5001 Aarau
Baugesuch
Bözen, 06. September 2022
Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
- Bauherrschaft: Carlos und Manuela Cabezas Caicedo, Mülimatt 561, 5075 Hornussen
- Projektverfasser: Atelier Raphael Maurer, St. Gallerstrasse 13, 9230 Flawi6
- Grundeigentümer: Carlos und Manuela Cabezas Caicedo, Mülimatt 561, 5075 Hornussen
- Bauobjekt: Neubau Aussenpool mit Sichtschutzwand
- Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 1008, Mülimatt 561
Öffentliche Auflage vom 09. September 2022 bis 10. Oktober 2022
im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen, Terminvereinbarung notwendig
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderat Böztal
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»