Das Jugendgericht Baden hat am 27. Februar 2019 das Urteil über einen heute gut zwanzigjährigen Schweizer SN gesprochen, dem die Jugendanwaltschaft vorgeworfen hatte, im Juni 2016 in einem Wald oberhalb von Fislisbach einen nur wenig älteren jungen Mann KM mit einem Karabiner erschossen zu haben. Das Motiv war 1'900 Franken Drogengeldschulden.
Das Jugendgericht Baden hat den Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung für schuldig befunden. Es verurteilte ihn zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren. Dies stellt die Maximalstrafe im Jugendstrafrecht dar. Gleichzeitig hat das Gericht eine Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung, verbunden mit einer ambulanten Therapie, angeordnet.
Diese jugendstrafrechtlichen Massnahmen (Unterbringung und ambulante Therapie) dauern von Gesetzes wegen maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Verurteilten. Schliesslich wurde der Beschuldigte verpflichtet, den Angehörigen des Opfers Genugtuungszahlungen zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Jugendstrafverfahren und damit auch die Verhandlung sind gemäss Jugendstrafrecht nicht öffentlich.
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