Der Bundesrat möchte die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz bei Bauarbeiten aktualisieren. An seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 hat er beschlossen, einen Entwurf zur Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) in die Vernehmlassung zu schicken. Damit sollen Klarheit und Rechtssicherheit in diesem Bereich verbessert werden. Die revidierte Verordnung soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Die aktuelle Verordnung stammt aus dem Jahr 2005 und erfüllt die heutigen Anforderungen nicht mehr, was insbesondere auf den bedeutenden technischen Fortschritt der letzten Jahre zurückzuführen ist. Manche Formulierungen erwiesen sich ausserdem als zu vage für eine optimale Umsetzung.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Absturzhöhe sowie die Gerüste. Inkohärente Absturzsicherungsvorschriften in verschiedenen Kapiteln der Verordnung hatten zu Verunsicherungen geführt.
So sieht die Verordnungsrevision beispielsweise vor, die Absturzhöhe, ab der Absturzsicherungsmassnahmen zu treffen sind, auf 2 Meter zu vereinheitlichen. Das Kapitel zu den Gerüsten wurde ebenfalls vollständig überarbeitet, da viele Bestimmungen inzwischen in den europäischen Normen geregelt wurden und daher nicht mehr in einer eidgenössischen Verordnung festgehalten werden müssen.
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