Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. März 2010 die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 18 auf 24 Monate erhöht. Zudem hat er beschlossen, die verkürzte Karenzfrist beizubehalten. Die Verordnungsänderung wird auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt und gilt bis am 31. Dezember 2011.
Durch die KAE soll verhindert werden, dass Unternehmen in konjunkturell schwierigen Phasen wegen Auftragsmangel Personal abbauen. Dadurch kann Arbeitslosigkeit vermieden werden, und den Betrieben bleibt das Know-how der Mitarbeitenden erhalten.
Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes geht davon aus, dass die Zahl der Arbeitslosen in den nächsten zwei Jahren hoch bleiben wird. Um der Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken und um den Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit zu geben, hat der Bundesrat frühzeitig über eine Verlängerung der Bezugsdauer entschieden.
Seit dem 1. April 2009 kann innerhalb von zwei Jahren für insgesamt 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung bezogen werden. Diese Dauer wird nunmehr auf 24 Monate verlängert. Bei ununterbrochenem Bezug von 24 Monaten innert zwei Jahren ist eine Wartefrist von 6 Monaten vorgesehen, bevor abermals ein Anspruch auf KAE geltend gemacht werden kann.
Seit dem 1. April 2009 muss der Arbeitgeber jeweils nur noch einen Karenztag statt wie ursprünglich zwei resp. drei Karenztage übernehmen. Diese Regelung bleibt unverändert und wird auch bei der Verlängerung auf 24 Monate angewendet. Damit übernimmt die Arbeitslosenversicherung einen Teil des Lohnausfalls.
Personen, die KAE beziehen, verursachen in aller Regel geringere Kosten als Personen, die ganz arbeitslos sind. Grundsätzlich werden deshalb die Kosten der Arbeitslosenversicherung durch die Verlängerung der Bezugsdauer für KAE nicht ansteigen.
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