Verbot der Freilandhaltung von Geflügel in Risikogebieten
Von: Medienmitteilung AG
Die vorbeugenden Massnahmen zum Schutze des einheimischen Geflügels vor der Vogelgrippe treten am Sonntag, den 15. Oktober 06 in Kraft. In einem Umkreis von einem Kilometer um den Hallwilersee, um die Mittellandflüsse und entlang des Rheines gilt ab 15. Oktober 2006 bis 30. April 2007 ein Freilandhalteverbot für Geflügel und andere Vogelarten.
Der kantonale Veterinärdienst hat anfangs Oktober 2006 alle Geflügelhalter über die geplanten Massnahmen des Bundes direkt informiert und ruft nochmals alle betroffenen Tierhalter und Tierhalterinnen auf, sich an das bundesrätliche Verbot zu halten. Es gilt alles zu unternehmen, um eine Übertragung des Vogelgrippevirus von Zugvögeln auf das einheimische Geflügel zu verhindern.
Gebiete mit hoher Wasservogeldichte gelten als Risikogebiet. In den Risikogebieten ist es ab 15. Oktober 2006 verboten, Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse sowie Strausse und andere Laufvögel) im Freien zu halten. Diese Tiere sind im Stall oder unter einer undurchlässigen Abdeckung mit vogelsicherem Seitenschutz zu halten.
Im Kanton Aargau gelten als Risikogebiete in einem Umkreis voneinem Kilometer die Uferzonen des Hallwilersees sowie von Aare, Reuss, Limmat und des Rheins. In diesen Gebieten befinden sich rund 1000 Geflügelhaltungen vorwiegend in Hobbybetrieben. Das Verbot der Freilandhaltung von Geflügel in Risikogebieten gilt bis zum 30. April 2007.
Der Veterinärdienst kann Ausnahmebewilligungen vom Verbot der Freilandhaltung erteilen. Die Bewilligungspraxis wird allerdings sehr restriktiv gehandhabt. Ausnahmen können praktisch nur für Straussen- und Emuhaltungen sowie für grosse Wassergeflügel-haltungen erteilt werden. Die Tierhaltungen mit Ausnahmebewilligung werden streng überwacht. Die Kosten der Überwachung haben die Tierhalter und Tierhalterinnen zu übernehmen.
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