Am vergangenen Freitag fand in Eptingen unter dem Vorsitz von Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel die letzte Sitzung der Belchenkommission statt. Die Kommission hat die Ergebnisse eines mehrjährigen Drainagestollen-Versuchs und einer aktualisierten Zweckmässigkeitsbeurteilung zur Kenntnis genommen. Sie empfiehlt den Bundesbehörden, den Sanierungstunnel Belchen STB (3. Tunnelröhre) definitiv zu realisieren. Der volkswirtschaftliche Nutzen des STB übersteigt dessen Kosten bei bei weitem. Mit dieser Empfehlung wird auch den entsprechenden Vorgaben des basellandschaftlichen Strassengesetzes vollumfänglich Rechnung getragen. Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs NFA werden ab 1. Januar 2008 die Nationalstrassen und damit auch der Belchentunnel in die Verantwortung des Bundes übergehen.
Die Geschichte des 1970 eröffneten Belchentunnels ist geprägt durch den Einfluss der quellhaften Gesteinsformationen des Jura, insbesondere durch den sehr stark quellenden Gipskeuper. Verschiedene Messungen, zum Teil bereits seit Jahrzehnten im Tunnel installiert, dokumentieren eine stetige Zunahme der Quellverformungen im Sohlbereich des Tunnels und Quelldrücke, die auf den Tunnel einwirken.
Bedingt durch die stetige Zunahme der Schäden an der Tragstruktur ist unter der Federführung des Tiefbauamts Basel-Landschaft Mitte der 1990iger Jahre ein Konzept für die Gesamtsanierung erarbeitet worden. Dieses enthält auch auch Lösungsvorschläge, um dem Gipskeuperquellen direkt zu begegnen. Einen möglichen Ansatz sah man in der Drainage des Felskörpers, da Ton und Anhydrit nur quellen, wenn Wasser dazukommt.
Die Experten beurteilten seinerzeit die Chancen als relativ gut, wenn es gelingen würde, mit einem unter den Tunnelröhren verlaufenden Stollen das Wasser aus dem Gestein wegzudrainieren: Dadurch hätte die weitere Lebensdauer des Tunnelbauwerkes deutlich verlängert werden können.
Da es in der Praxis damals keine vergleichbaren Objekte gab, wurde vorgeschlagen einen Grossversuch durchzuführen. Im Januar 1997 hat die Belchenkommission entschieden, einen Versuchsstollen unter den Tunnelröhren zu bauen, um die Machbarkeit einer Drainage des Gipskeupers und deren Auswirkungen auf das Quellen zu beobachten.
Im Herbst 2000 wurde der rund 370 m lange Versuchsdrainagestollen (VDS) in Betrieb genommen. Das Versuchskonzept konnte einwandfrei umgesetzt werden.
Der Versuchsdrainagestollen bzw. die Drainagebohrungen bringen jedoch zu wenig Wasser. Es wurde auch festgestellt, dass die Quellvorgänge im Gipskeuper auch nach vielen Jahren noch nicht abgeklungen sind. Der Versuchsdrainagestollen brachte wertvolle Erkenntnisse im Hinblick auf das Quellverhalten von Juragestein allgemein. Auch mit einem durchgehenden Drainagestollen können die 2. bauliche Instandsetzung und dementsprechend die Verkehrsbeeinträchtigungen während der Instandsetzungszeit nicht vermieden werden. Ein durchgehender Drainagestollen ist somit leider keine Alternative zum Sanierungstunnel Belchen.
Die ab ca. 2018 anstehende zweite bauliche Instandsetzung dauert pro Röhre ca. 1.5 - 2 Jahre. Ohne 3. Tunnelröhre würde dies bedeuten, dass der Belchentunnel während 3 - 4 Jahren nur im Gegenverkehr betrieben werden könnte. Eine mit neuen Verkehrszahlen aktualisierte Zweckmässigkeitsbeurteilung führte zur Erkenntnis, dass die volkswirtschaftlichen Kosten (Staukosten) nur in wirtschaftsverträglichen Rahmen bleiben, wenn auch während der Sanierungsphasen grundsätzlich die Kapazität von 2 Fahrstreifen pro Richtung zur Verfügung steht.
Basierend auf diesen Erkenntnissen empfiehlt die Belchenkommission, den Sanierungstunnel Belchen als voll funktionsfähigen Autobahntunnel (3. Tunnelröhre gem. Artikel 43b des Strassengesetzes Kanton Basel-Landschaft) zu realisieren. Nur auf diese Weise kann vermieden werden, dass während der zwingend erforderlichen zweiten baulichen Instandsetzung der beiden bestehenden Röhren der Verkehr auf der Autobahn A2 und auf den umliegenden Kantons- und Gemeindestrassen zum Erliegen kommt. Das Betriebskonzept des Ausführungsprojekts sieht vor, dass - anders als beispielsweise beim Bareggtunnel der A1 - immer nur 2 Röhren gleichzeitig in Betrieb stehen werden, dass also keine Erhöhung der Grundkapazität erfolgt.
Voraussichtlich im Jahre 2012 beginnt der Bau der 3. Tunnelröhre. Die Eröffnung ist ca. Ende 2017 vorgesehen
Gemäss aktuellem Planungsstand sollen bis ins Jahr 2012 die Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen bei den beiden bestehenden Tunnelröhren analog dem Arisdorftunnel und dem Tunnel Schweizerhalle auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
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