Die Wettbewerbskommission (Weko) schliesst die Untersuchung gegen die Documed AG betreffend die Publikation von Arzneimittelinformationen mit einer einvernehmlichen Regelung. Während des Untersuchungsverfahrens hatte die Documed AG diskriminierende Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Publikation von Arzneimittelinformationen fallengelassen. Mit Entscheid vom 7. Juli 2008 hat die Weko Kenntnis von diesen Anpassungen genommen und der Documed AG für die Dauer der Wettbewerbsbeschränkungen eine reduzierte Sanktion von CHF 50'000.-- auferlegt.
Mehrere Elemente der Rechnungsstellung für die Publikationsdienstleistungen der Documed AG haben diejenigen Pharmaunternehmen, welche Arzneimittelinformationen bei der Documed AG publizieren lassen, diskriminiert. Die Diskriminierung betraf insbesondere Unternehmen, die eine grössere Anzahl von Arzneimittelinformationen (über 90 Texte) publizieren lassen. Hingegen konnte keine Erzwingung von unangemessenen Preisen im Sinne des Kartellgesetztes nachgewiesen werden.
Die Untersuchung bezog sich auf einen kleinen Markt, betraf jedoch direkt oder indirekt das Verhalten von grossen Unternehmen im Gesundheitswesen. Dieses Untersuchungsverfahren hat es der Weko ermöglicht, ihre Praxis für Fälle zu festigen, in denen Unternehmen kooperieren und ein wettbewerbswidriges Verhalten im Verlauf des Verfahrens aufgeben.
Die Documed AG, eine Tochtergesellschaft der Galenica AG, publiziert die Arzneimittelinformationen in verschiedenen Medien, insbesondere im gedruckten Arzneimittel-Kompendium der Schweiz. Dieses wird häufig von medizinischen Fachpersonen konsultiert. Auf dem Markt für die Publikation von Arzneimittelinformationen ist die Documed AG marktbeherrschend.
Das Herunterladen von Arzneimittelinformationen aus der Online-Version des Kompendiums ist laut einem kürzlich veröffentlichen Entscheid des Bundesgerichtes zulässig. Dagegen ist die Publikation von Arzneimittelinformationen aufgrund des Heilmittelgesetzes durch Swissmedic reglementiert.
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