Der Entwurf eines revidierten Jagdgesetzes stiess in der Vernehmlassung auf grosses Interesse. Die überwiegende Mehrheit anerkennt einen Revisionsbedarf, wenn auch in Teilen mit abweichenden Vorstellungen.
Ende September 2007 schickte der Regierungsrat den Entwurf eines revidierten Jagdgesetzes in die Vernehmlassung. Das geltende Jagdgesetz von 1969 soll den veränderten rechtlichen, jagdlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Neuerungen drängen sich insbesondere bei der Verpachtung der Jagdreviere und der Vergütung von Wildschäden auf. Die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden, Jagdberechtigten und den zahlreichen jagdlichen Kommissionen sollen entflochten, die Zuständigkeiten und Verfahren vereinfacht werden.
Zusätzlich zu den Parteien und interessierten kantonalen Verbänden äusserten sich 138 Gemeinden, 93 Jagdgesellschaften und zahlreiche regionale Organisationen und Personen zum Entwurf. Am umstrittensten ist dabei der Vorschlag, wonach jede Jagdgesellschaft eine Mindestzahl an Mitgliedern unter 70 Jahren aufweisen soll.
Zur Frage, wie und durch wen künftig die Jagdreviere verpachtet werden sollen, gehen die Meinungen zum Teil auseinander. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Gemeinden von dieser Aufgabe zu entlasten, da die Jagdreviere in vielen Fällen nicht mehr mit den Gemeindegrenzen übereinstimmen. Mehrheitlich wird in der Vernehmlassung jedoch verlangt, dass die Gemeinden bei der Verpachtung weiterhin mitentscheiden können.
Grösstenteils begrüsst wird die Stossrichtung der neuen Regelungen betreffend Verhütung und Vergütung von Wildschäden. Im Detail gibt es dazu zahlreiche konstruktive Anregungen. Kritischer dazu äussern sich Jagdgesellschaften, die jeweils grosse Kulturlandschäden durch Wildschweine verzeichnen. Sie wollen eine klare Obergrenze ihrer finanziellen Belastung oder verlangen, dass der Kanton die Schadenzahlungen voll übernimmt.
Wie geht es weiter? Die Vernehmlassung brachte neben der grundsätzlichen Zustimmung bzw. Ablehnung wichtiger Regelungen zahlreiche wertvolle Vorschläge zu einzelnen Paragrafen, die nun sorgfältig ausgewertet werden. Zu den umstrittenen Punkten werden weitere Varianten geprüft und die Punkte werden mit den interessierten kantonalen Verbänden besprochen.
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