2007 wurde ein Anstieg der Zahl der Geburten und Heiraten sowie des Durchschnittsalters der Frauen bei der Geburt verzeichnet. Seit 2001 steigt die Geburtenziffer regelmässig an und erreichte im Jahr 2007 1,46 Kinder pro Frau. Die Heiraten verzeichnen eine leichte Zunahme und die eingetragene Partnerschaft erfreut sich in erster Linie bei den männlichen Paaren an Beliebtheit. Im Ländervergleich hebt sich die Schweiz weiterhin durch ihren geringen Anteil von nicht ehelichen Geburten sowie die hohe Lebenserwartung sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen ab. Soweit einige wichtige Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung des Bundesamtes für Statistik für das Jahr 2007.
Anstieg der Geburtenziffer bei den Schweizerinnen 2007 wurden 74'500 Kinder geboren. Das sind 1100 Kinder oder 1,5 Prozent mehr als 2006 und entspricht der höchsten Geburtenzahl seit 2001. Es zeichnen sich zwei unterschiedliche Entwicklungen ab. Einerseits bringen Frauen unter 30 Jahren immer weniger Kinder zur Welt; seit 2001 sind die Geburten bei dieser Altersgruppe um 6,8 Prozent zurückgegangen. Andererseits sind Frauen ab 35 Jahren gebärfreudiger; seit 2001 ist die Zahl der Geburten um 31 Prozent gestiegen. Diese Verhaltensänderung, das heisst Kinder erst später zu kriegen, führt auch zu einem Anstieg des Durchschnittsalters der Frauen bei der Geburt von 30,0 Jahren im Jahr 2001 auf 30,8 im Jahr 2007.
Die durchschnittliche Anzahl Kinder pro Frau ist ebenfalls von 1,44 im Jahr 2006 auf 1,46 im Jahr 2007 gestiegen. 2001 lag dieser Wert bei 1,38 Kindern pro Frau. Seither hat er Jahr für Jahr leicht zugenommen. Damit werden die durchschnittlich 2,1 Kinder pro Frau, die für den Generationenerhalt notwendig wären, aber noch bei Weitem nicht erreicht. Frauen ausländischer Nationalität bringen nach wie vor mehr Kinder zur Welt, ihre Geburtenziffer ist seit 2001 jedoch praktisch unverändert (1,86 Kinder pro Frau im Jahr 2007 gegenüber 1,88 im Jahr 2001). Im Gegensatz dazu ist die durchschnittliche Kinderzahl der Schweizerinnen von 1,22 im Jahr 2001 und 1,30 im Jahr 2006 auf 1,33 im Jahr 2007 gestiegen.
Anstieg der nicht ehelichen Geburten und der Vaterschaftsanerkennungen Der Anteil der nicht ehelichen Geburten am Total der Lebendgeburten legt weiter zu (16,2% im Jahr 2007 gegenüber 15,4% im Jahr 2006). Innerhalb von zehn Jahren hat sich dieser Anteil nahezu verdoppelt (1998: 8,8%). Im Vergleich zur Europäischen Union (33% im Jahr 2006) weist die Schweiz einen der tiefsten Anteile nicht ehelicher Geburten auf.
Mit der Zunahme der nicht ehelichen Geburten ist gleichzeitig auch ein Anstieg der Anzahl Vaterschaftsanerkennungen zu beobachten. 2007 wurden 12'300 Anerkennungen registriert, während es im Vorjahr 11'400 waren. Das entspricht einer Zunahme von 7,8 Prozent (+900 Fälle). Mehr als die Hälfte der Anerkennungen (54%) wurden ausserdem vor der Geburt des Kindes vollzogen.
Leichter Anstieg der Heiraten dank dem 07.07.07 2007 heirateten 40'300 Paare, während es ein Jahr zuvor 39'800 waren (+1,3%). Eine Rekordzahl wurde dabei im Monat Juli 2007 mit 5300 Heiraten, rund 1400 mehr als im Juli 2006, erreicht. Dies lässt sich damit erklären, dass zahlreiche Paare das spezielle Datum 7. Juli 2007 gewählt haben, um sich das Ja-Wort zu geben.
Von den 40'300 Eheschliessungen im Jahr 2007 erfolgten deren 26'600 zwischen zwei ledigen Personen. Dies ist ein leichter Anstieg gegenüber 2006, als es noch 26'200 waren. Die Zahl der Wiederverheiratungen bleibt gegenüber dem Vorjahr weitgehend stabil. Rund ein Fünftel der Frauen (22%) und fast ein Viertel der Männer (24%), die 2007 heirateten, waren vorher bereits einmal verheiratet.
Eingetragene Partnerschaften hauptsächlich bei männlichen Paaren Am 1. Januar 2007 ist das Partnerschaftsgesetz in Kraft getreten, das es gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, ihre Partnerschaft von einem Zivilstandsamt offiziell eintragen zu lassen und ihr einen rechtlichen Status zu verleihen. Über 2000 Paare, hauptsächlich männlichen Geschlechts (71%), haben ihre Partnerschaft im Jahr 2007 eintragen lassen.
Weniger Scheidungen 2007 wurden 19'900 Scheidungen ausgesprochen. Dies bedeutet eine Abnahme um 1100 Fälle oder 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Sollten die zurzeit beobachteten Trends anhalten, dürfte schätzungsweise eine von zwei in diesem Jahr geschlossenen Ehen (49%) eines Tages durch Scheidung aufgelöst werden. Dieser Wert liegt unter jenem des Jahres 2006 (52%). Bei den Scheidungen auf Klage ist eine Zunahme von 3,8 Prozent zu beobachten. Gleichzeitig sind die Scheidungen auf gemeinsames Begehren mit umfassender Einigung (-6,4%) sowie die Scheidungen auf gemeinsames Begehren mit Teileinigung (-2,8%) zurückgegangen. Trotz der Abnahme machen diese beiden Scheidungstypen mit 92 Prozent die grosse Mehrheit der 2007 ausgesprochenen Scheidungen aus.
Lebenserwartung der Männer nimmt stärker zu Seit rund zehn Jahren werden in der Schweiz jährlich zwischen 60'200 und 63'100 Todesfälle registriert. Auch das Jahr 2007 liegt mit 61'100 Todesfällen (+1,3% gegenüber 2006) in dieser Bandbreite. Verglichen mit dem Vorjahr ist die Lebenserwartung bei der Geburt für beide Geschlechter gestiegen. 2007 belief sie sich im Durchschnitt auf 79,4 Jahre für die Männer (2006: 79,1 Jahre) und auf 84,2 Jahre für die Frauen (2006: 84 Jahre). Die Lebenserwartung hat bei den Männern damit etwas stärker zugenommen (+0,3 Jahre) als bei den Frauen (+0,2 Jahre). Der Unterschied bei der Lebenserwartung zwischen den Männern und den Frauen geht weiterhin zurück.
Eingetragene Partnerschaft gemäss Bundesgesetz und Partnerschaft gemäss kantonaler Gesetzgebung Gemäss dem Partnerschaftsgesetz (PartG), das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, ist eine eingetragene Partnerschaft eine privatrechtliche Institution, die Personen gleichen Geschlechts vorbehalten ist und ihnen einen neuen Zivilstand und damit einen eigenen Status verleiht. Die eingetragene Partnerschaft wird mit Ausnahme bestimmter Bereiche (Name, Bürgerrecht, Adoption und fortpflanzungsmedizinische Verfahren) der Ehe gleichgestellt. Sie wird von einem Zivilstandsamt vollzogen und gibt der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft einen gesetzlichen Rahmen. In einigen Kantonen, wie Neuenburg oder Genf, besteht gemäss kantonaler Gesetzgebung die Möglichkeit, eine Partnerschaft zu schliessen. Das Gesetz richtet sich sowohl an heterosexuelle als auch an homosexuelle Paare, die das Zusammenleben oder die Partnerschaft anerkennen lassen wollen. Die kantonale Partnerschaft wird von einem oder einer im Kanton tätigen Notar/in beglaubigt. Er oder sie beurkundet die Willenserklärung und nimmt von Amts wegen die Eintragung der Partnerschaft bei der Staatskanzlei vor. Das BFS erfasst ausschliesslich die nach Bundesgesetz eingetragenen Partnerschaften.
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