No Deal mit Bettwil - Asylunterkunft vom Tisch?
Von: mm/f24.ch
Gemäss Mitteilung hat eine Analyse des Rechtsdiensts des Regierungsrats gezeigt, dass der Bund die Militäranlage Bettwil aus rechtlichen Gründen nicht in beabsichtigter Form als Asylunterkunft nutzen kann. Nach dem sich der Regierungsrat noch Ende November sich für die Unterkunft einsetzte, schliesst er sich nun der Auffassung des Rechtsdienstes an. Zur Bewältigung der ausserordentlichen Situation im Asylwesen hatte der Regierungsrat eine Aussprache mit einer Delegation der Gemeindeammännervereinigung durchgeführt und wird daraus resultierend eine paritätische Kommission Kanton Gemeinden einsetzen. Daneben soll zügig eine Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) an die Hand genommen werden und die Gemeinden sollen stärker zur Aufnahme von Asylsuchenden verpflichtet werden. Für das Bundesamt für Migration ist die Bettwiler Asylunterkunft aber noch nicht ad acta gelegt, noch wird dort von einer Realisierung ausgegangen.
Der Regierungsrat hat seine Zustimmung zur Nutzung der Militäranlage Bettwil als Aslyunterkunft des Bundes von verschiedenen Rahmenbedingungen abhängig gemacht, unter anderem von deren rechtlicher Realisierbarkeit. Das Bundesamt für Migration (BFM) ging aufgrund seiner rechtlichen Abklärungen davon aus, dass die zivile Mitbenutzung der Militäranlage in Bettwil durch achtzig bis hundert Asylsuchende während sechs Monaten ohne Baubewilligung möglich sei.
Von der Gemeinde Bettwil und dem Komitee gegen die Asylunterkunft in Auftrag gegebene Gutachten kommen zum Schluss, dass die Umnutzung der ausserhalb der Bauzone liegenden Grossanlage erstens bewilligungspflichtig und zweitens nicht bewilligungsfähig sei.
Angesichts der unterschiedlichen Rechtsauffassungen hat der Regierungsrat bei seinem Rechtsdienst ein Gutachten zur Rechtslage eingeholt. Dieses kommt zum Schluss, dass mangels bundes- oder kantonalrechtlicher Sonderregelungen die allgemeinen Grundsätze des Baurechts gelten.
Das BFM plante eine erhebliche Vergrösserung der Unterbringungskapazität, was zwingend ein Baubewilligungsverfahren erfordert. Der Rechtsdienst des Regierungsrats ist der Auffassung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen, um eine entsprechende Baubewilligung zu erteilen. Der Regierungsrat schliesst sich dieser Beurteilung nun an.
Der Gemeinderat Bettwil und das Bundesamt für Migration sind vom Regierungsrat über den Sachverhalt und das weitere Vorgehen informiert worden. Die gemeinsame Arbeitsgruppe wird sich in Kürze an der nächsten Sitzung mit dem Gutachten des Rechtsdiensts des Regierungsrats auseinandersetzen.
Zusammen mit Gemeinden asylpolitische Herausforderungen bewältigen
Der Bund hat dem Kanton Aargau im letzten Jahr 1'472 Asylsuchende zur Unterbringung zugewiesen. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Zahlen in den nächsten Monaten auf hohem Niveau halten. Die heute verfügbaren kantonalen Unterkünfte sind seit einiger Zeit über hundert Prozent belegt beziehungsweise ausgelastet.
Die permanente Überbelegung schafft beim Betrieb der Asylunterkünfte Probleme. Die angespannte Situation führte im Frühsommer 2011 dazu, dass der Kanton zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten prüfte. Evaluiert wurden auch verschiedene Liegenschaften der Armee.
Beim Asylwesen handelt es sich um eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Kanton Aargau und seine 219 Gemeinden sind nun herausgefordert, Lösungen für die Unterbringung der vom Bund zugewiesenen Asylbewerber zu erarbeiten.
Der Regierungsrat hat sich am Mittwoch mit einer Delegation der Gemeindeammännervereinigung getroffen. Es wurde beschlossen, eine paritätische Kommission einzusetzen, die sich einerseits mit der kurzfristigen Unterbringungsfrage beschäftigt und andererseits auch weiterführende Lösungen entwickelt. Zudem wird der Kantonale Führungsstab (KFS) beauftragt, zuhanden der paritätischen Kommission Optionen für die Unterbringung von Asylsuchenden in künftigen Krisenzeiten auszuarbeiten.
Dazu soll auch die heutige Regelung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) überprüft werden. Dieses ermöglicht es, dass sich Gemeinden durch die Bezahlung einer Ersatzabgabe von der Pflicht befreien können, Asylsuchende aufzunehmen. Die Überprüfung hat das Ziel, dass künftig alle 219 Aargauer Gemeinden ihrer Pflicht nachkommen, Asylsuchende aufzunehmen.
Fazit
Sind wir heute tatsächlich auch im Aargau soweit, dass es zur Eliminierung widersinniger Verordnungen (560 Einwohner / 100 bis 140 Asylsuchende) den lautstarken Protest der Bevölkerung bedarf? Ende November hiess es seitens der Regierung noch „Der Aargau hält an «Asylunterkunft Bettwil» fest“, eine Woche später wurde aus Aarau „Asylunterkunft Bettwil wird reduziert“ gemeldet und anlässlich der 2. Gesprächsrunde vom 6. Januar schien noch keine Einigung in Sicht. Nur weitere sechs Tage später nun das Aus für die Asylunterkunft Bettwil, was der dortigen Bevölkerung sicher zu gönnen ist. Hingegen muss der Entscheidungsprozess in Aarau hinterfragt werden. Es kann und darf nicht sein, dass zuerst ein definitiver Entscheid gefällt und veröffentlicht wird, dieser aber erst nach einem lautstarken Protest rechtlich geprüft wird.
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