Öffentliche Auflage Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland / Teiländerung 2021 Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens (es wurden keine Mitwirkungseingaben eingereicht) und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 26. Februar 2024 bis 26. März 2024 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den üblichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind sie auf der Webseite der Gemeinde Zeiningen einsehbar.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Gemeindeverwaltung Zeiningen
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Nachrichten aus Zeiningen: Baugesuche \ Einladung Bundesfeier 2024 \ Abbrennen von Feuerwerk (Bundesfeiertag) \ Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde
Die Jugikinder traten in verschiedenen Disziplinen am Turnfest an. Am ersten Turnfest unter der neuen Hauptjugileiterin Naïma Soder zeigten die Kinder tolle Leistungen.