Öffentliche Auflage Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland / Teiländerung 2021 Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens (es wurden keine Mitwirkungseingaben eingereicht) und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 26. Februar 2024 bis 26. März 2024 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den üblichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind sie auf der Webseite der Gemeinde Zeiningen einsehbar.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Gemeindeverwaltung Zeiningen
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15 Turnerinnen und Turner vom TV Zeiningen verbrachten drei abwechslungsreiche Tage in Deutschland – von einer Schnitzeljagd über eine kulinarische Stadtführung und einen ausgiebigen Brunch war ein grosses Programm angesagt.