Publikationen der Gemeinde Zeihen
Von: Gemeinde Zeihen
Nachrichten aus Zeihen: Gemeindeverwaltung \ Gemeindeschreiber ad-Interim \ Gemeindeversammlung \ TNW Abonnemente \ 1. August-Feier \ Baubewilligungen \ Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern \ Ambrosia und Feuerbrandkontrolle \ Hasenpest \ Mukileiterin gesucht
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Infolge Abwesenheiten des Personals ist die Gemeindeverwaltung während der Ferienzeit ab 16. Juli nur zeitweise geöffnet. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch, ob der Schalter besetzt ist. Eine telefonische Bedienung wird nach Möglichkeit sichergestellt. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeschreiber ad-Interim
Der Dienstleistungsvertrag mit Zeihen läuft Ende Juli 2012 aus. Die neue Verwaltungsgemeinschaft mit Hornussen ist auf den 1. Oktober 2012 geplant.
Wie bereits an der Gemeindeversammlung informiert, hat sich Gottfried Steigmeier, pensionierter Gemeindeschreiber von Unterbözberg, bereit erklärt ab 1. August 2012 das Amt des Gemeindeschreibers interimistisch zu übernehmen. Der Gemeinderat dankt Hr. Steigmeier herzlich für diese Bereitschaft.
Ebenfalls wird den jetzigen Amtsinhabern für die Erbringung der Dienstleistung bis Ende Juli bestens gedankt.
Beschlüsse Gemeindeversammlung
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden nachstehend die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 veröffentlicht:
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 18.11.2011
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Nelija, Kira und Leila Mader
- Zustimmung zum Vertrag zwischen den Einwohnergemeinden Bözen und Elfingen über die gemeinsame Führung der Primarschule und des Kindergartens
- Zustimmende Kenntnisnahme vom Rechenschaftsbericht 2011
- Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2011
- Genehmigung der Kreditabrechnung "Anteil an Wasserverband BEEH für die Erneuerung der Steuerungsanlage"
Mit Ausnahme der Bürgerrechtszusicherung (Traktandum 2) unterliegen die Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis am 23. Juli 2012, von einem Viertel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18.11.2011
- Zustimmende Kenntnisnahme vom Rechenschaftsbericht für das Waldwirtschaftsjahr 2011
- Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2011
Sämtliche Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis am 23. Juli 2012, von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.
TNW Abonnemente der Schüler
Die Schülerabonnemente liegen auf der Kanzlei zum Abholen bereit.
1. August-Feier
Auch dieses Jahr findet eine 1. August-Feier im üblichen Rahmen statt. Das Detailprogramm folgt.
Baubewilligungen im 1. Halbjahr 2012
Kleinbaubewilligung, Beat Bienz, Anbau Unterstand an AGV-Nr.135, Parz.-Nr. 486, Hofacker
Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern
Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert gemäss kantonaler Baugesetzgebung (§ 110 BauG vom 01. April 1994 und § 42 Abs. 1 BauV), überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,50 m über Strassen und 2,50 m über Gehwegen zurückzuschneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken etc., an Einmündungen und Strassenabzweigungen, eine freie Sicht in einer Höhe zwischen 0,80 m bis 3,00 m gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.
Für Hecken und Sträucher gelten folgende vom Strassenmark gemessene Abstände:
- bis zu 80 cm Höhe: gegenüber Kantonsstrassen 1 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm
- von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe und für einzelne Bäume: gegenüber Kantonsstrassen 2 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm.
Liegt ein Geh- und Radweg neben der Fahrbahn, ermässigen sich die vorgeschriebenen Abstände für einzelne Bäume um 1 m und der Abstand für Hecken und Sträucher wird aufgehoben. Die Pflanzungen sind stets mindestens auf das Strassen- resp. Gehwegmark zurückzuschneiden. Wo nötig, sind die Pflanzungen zu versetzen. (Strassenmark = nicht Wasserstein)
Das Zurückschneiden soll bis zum 30. April 20122 vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt ist das Forstamt berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineingewachsene Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ohne weitere Anzeige und auf Rechnung der Grundeigentümer zurückschneiden. Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.
Der Gemeinderat hofft auf die verständnisvolle Mithilfe der Grundstückbesitzer.
Ambrosia und Feuerbrandkontrolle
Zwischen Juni und Ende September ist der Gemeindeverantwortliche Feuerbrand- und Ambrosiakontrolleur, Florian Büchli, in der Gemeinde unterwegs. Er kontrolliert das ganze Gemeindegebiet, inkl. Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall sowie Ambrosia Vorkommnisse.
„Wichtige Information: Hasenpest
Es wurden im Kanton Aargau Hasen mit der Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Dies ist ein Bakterium das vor allem Nagetiere befallen kann.
Es kann aber auch über Insektenstiche, Zecken oder durch Berührung eines befallenen Nagers zum Menschen übertragen werden. Deshalb wird die Bevölkerung gebeten, in irgend einer Art auffällige oder tote Hasen, oder andere Nagetiere (wie Mäuse, Ratten, Eich-hörnchen,Siebenschläfer, etc.), auf keinen Fall ohne Handschuhe anzufassen und sofort der Jagdaufsicht Meldung zu erstatten.
Effingen: Walter Eymann 076 374 16 23
Elfingen: Martin Wyler 079 772 05 08
Jagdgesellschaft Kästhal-Brugg
Mukileiterin gesucht
Aufgrund beruflichem Wiedereinstieg, suche ich für nach den Herbstferien 2012 eine Nachfolgerin als Mukiturnen-Leiterin, für die Gemeinden Hornussen, Bözen, Elfingen und Effingen.
Möchten Sie gerne Mukiturnen leiten oder kennen Sie jemanden welcher gerne Mukiturnen leiten möchte, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie sich bei mir melden würden.
Meine Adresse: Ursula Lemmenmeier Michel; Gorgen 30, 5076 Bözen, 062/871 65 30
Es würde mich sehr freuen, wenn das Mukiturnen weitergeführt werden könnte.
Freundliche Grüsse, Ursula Lemmenmeier Michel
Gemeindekanzlei Zeihen
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