Beschwerde gegen den Gemeinderat Zeihen
Zur umfassenden Information der Leserschaft publiziert fricktal24.ch unter dem Titel „Standpunkte ungefiltert“ die Auffassungen von regional, kantonal und national tätigen Personen, Parteien und Organisationen zu aktuellen Themen. Die hier veröffentlichten Inhalte müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln. Wir behalten uns vor, die Einsendungen zu prüfen und diese bei einem Verstoss gegen rechtliche Regelungen oder die allgemeine sittlichen Empfindungen von der Veröffentlichung auszuschliessen.
In der Stellungnahme Januar 2012, die der Gemeinderat Zeihen per Post allen Einwohnerinnen und Einwohnern zukommen liess, wurde erklärt, dass das Begehren für eine ausserordentliche Gemeindeversammlung trotz genügend Unterschriften nicht zustande gekommen sei. Dabei verwies er auf formelle und materielle Gründe (z.B. fehlende Strafbestimmungen, Auskunft des Kantons). Damit wischte die zuständige Behörde das schriftlich und namentlich dokumentierte Interesse von 10 Prozent der Stimmbürger einfach vom Tisch – ohne dabei zu beachten, dass es für so einen Entscheid einen formellen Entscheid und eine Rechtsmittelbelehrung braucht.
Ich habe vom Gemeinderat mit eingeschriebenem Brief verlangt, dass eine beschwerdefähige Verfügung und eine Rechtsmittelbelehrung vorgelegt werden. Dieser Aufforderung ist der Gemeinderat mit der Mitteilung vom 14.02.2012 (auf der Homepage der Gemeinde einzusehen) inzwischen nachgekommen.
Interessant ist: Der Gemeinderat liefert keine sachliche Begründung für seinen Entscheid. Er verweist auf die frühere Stellungnahme (die nicht nachvollziehbar ist) und setzt (für Leute, die nicht einverstanden sind, oder weitere Fragen haben) eine Frist von 3 Tagen für eine Beschwerde an den Regierungsrat.
Angesichts der zahlreichen Ungereimtheiten und der offenen Fragen bleibt mir innerhalb der 3 Tage gar nichts anderes übrig, als beim Regierungsrat des Kantons Aargau eine Beschwerde gegen den Entscheid des Gemeinderates zu machen. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass eine offene Kommunikation an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung mehr zur Beruhigung der Situation beiträgt, als die unvollständigen Mitteilungen des Gemeinderates.
Das nicht bürgerfreundliche Vorgehen des Gemeinderates entspricht auf jedem Fall nicht dem Inhalt des Leitbildes der Gemeinde Zeihen.
Heiner Keller, Oberzeihen