Das erwähnte Baugesuch liegt in der Zeit vom 26.09.08. bis 15.10.2008 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Wölflinswil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
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Am frühen Nachmittag des 11. April organisierte der Verein Fürenand Wölflinswil-Oberhof einen Ausflug mit Kleinbussen ins Zugerland. Und wie sich bereits bei der Abfahrt in Wölflinswil und Oberhof zeigte, war das Datum optimal...