Publikationen der Gemeinde Wölflinswil
Von: Gemeinde Wölflinswil
Nachrichten aus Wölflinswil: Rümli \ Altpapier Hausabfuhr \ Angebot Verein Fürenand \ Bezug von Kehricht- und Containermarken \ Baugesuch – öffentliche Auflage
Rümli
Das Rümli in Oberhof ist am Freitag, 03. Februar von 20 bis 23 Uhr geöffnet. Wir freuen uns auf euren Besuch!
Das Betreuerteam
Altpapier Hausabfuhr
Die nächste Altpapier-Hausabfuhr findet am Donnerstag, 9. Februar statt. Das Papier ist bis 7 Uhr am gleichen Ort wie die Kehrichtsäcke bereitzustellen. Die Bevölkerung der Höfe kann ihre Altpapierbündel vor der Rampe beim ehemaligen Milchhüsli deponieren.
Das Papier wird nur in gebündelter, verschnürter Form mitgenommen. Karton wird nicht eingesammelt (separate Sammlungen).
Angebot Verein Fürenand
Vom 4. Februar, 12 Uhr, bis zum 15. März werden der Volg-Laden und die Postfiliale in Wölflinswil wegen Umbauarbeiten geschlossen sein. Entsprechende Flyer wurden von Volg und Post an die Haushaltungen verschickt.
Falls jemand Unterstützung beim Lebensmitteleinkauf oder Fahrt und Begleitung bei Kommissionen (Post, andere) braucht, verweisen wir auf das Angebot des Vereins Fürenand gemäss Helferliste (Versand Dezember 2022).
Bei Bedarf kann man sich auch beim Präsidenten Gian Winkler, Telefon 062 877 15 50 oder 078 647 96 63 melden.
Bezug von Kehricht- und Containermarken
Während der Umbauphase des Volg-Ladens können die Gebührenmarken für die Kehrichtsäcke sowie die Containermarken in der Landi in Wölflinswil bezogen werden. Ebenfalls besteht diese Möglichkeit am Schalter der Gemeinschaftsverwaltung.
Baugesuch – öffentliche Auflage
- Bauherrschaft: Anton Weiss, Bächlimatt 143, 5063 Wölflinswil
- Projektverfasser: dito Bauherrschaft
- Bauprojekt: Auffüllung zur Bodenverbesserung
- Ortslage: Parzelle 542, Bächli, Landwirtschaftszone mit überlagerter Landschaftsschutzzone, kantonale Zustimmung erforderlich
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 03.02.2023 bis 06.03.2023 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Gemeinde Wölflinswil
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