Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Mobility \ Mäuseschwänze \ Baugesuch, öffentliche Auflage
Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 29. November 2018
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden, werden hiermit die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2017 veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 06. Juni 2018
- Genehmigung des Budgets 2019
Einwohnergemeinde
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 06. Juni 2018
- Genehmigung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
- Genehmigung Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
- Ablehnung Anpassungen im Abfallreglement
- Ablehnung des Kredits von CHF 104‘000 zur Schulküche Sanierung
- Genehmigung des Kredits von CHF 120‘000 zur Sanierung Wasserleitung Ebeländstrasse/Langmattstrasse
- Genehmigung des Kredits von CHF 240‘000 zur Sanierung Wasserleitung Hauptstrasse
- Genehmigung des Budgets 2019 mit einem unveränderten Steuerfuss von 112%
Das Beschlussquorum von 1/5 wurde bei allen Abstimmungen nicht erreicht. Die Beschlüsse über die Traktanden unterstehen somit dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste Zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 07. Januar 2019
Der Gemeinderat
Mobility
Im Juni 2018 hat der Gemeinderat informiert, dass aufgrund der schlechten Auslastung des Mobility-Fahrzeuges die Auflösung der Verträge per Ende 2018 geprüft wird.
Da sich in den folgenden Monaten keine Mehrnutzung gezeigt hat, wurden die Verträge aufgelöst. Der Standort Wittnau wird somit zwischen dem 17. und 23. Dezember 2018 aufgehoben.
Der Gemeinderat
Mäuseschwänze
Die Mäuseschwänze können bis 14. Dezember 2018 an Hauswart Urs Nadler, 079 579 75 74, zusammen mit einem Einzahlungsschein abgegeben werden. Die Entschädigung wird Anfang Januar 2019 überwiesen.
Die Gemeindekanzlei
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt öffentlich auf der Gemeindekanzlei Wittnau vom 10. Dezember bis 08. Januar 2019 auf:
- Bauherrschaft: Zumsteg Graziella und Bannwart Ruppert, Hauptstrasse 96, 5064 Wittnau
- Grundeigentümer: Bauherrschaft
- Projektverfasser: Hansjörg Müller + Partner Architekten AG, Hauptsrasse 69, 4147 Aesch
- Bauvorhaben: Abbruch Schopf / Neubau Einfamilienhaus mit Carport
- Standort/Lage: Parzelle 440, Oberer Kirchweg
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat Wittnau
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