Projektverfasser: Kaufmann Holz + Bau AG, Kohlackerstrasse 8, 4323 Wallbach
Bauvorhaben: Hallenneubau
Standort/Lage: Parzelle 573, Alte Kienbergstrasse
Öffentliche Auflage: 15. Juni bis 6. Juli 2009
Gegen dieses Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Wittnau schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 5. Juni 2009 Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden, werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 5. Juni 2009 veröffentlicht:
EINWOHNERGEMEINDE
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2008
Genehmigung Kreditabrechnung Sanierung und Neugestaltung Friedhofanlage
Vollmacht Verkauf Parzelle 161, Egler zu mind. CHF 435'120
Genehmigung Kredit Ersatz Tanklöschfahrzeug
ORTSBUERGERGEMEINDE
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2008
Genehmigung Rechenschaftsbericht 2008
Genehmigung Verwaltungsrechnung 2008
Alle Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten, innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Wittnau, verlangt werden.
Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Prüfung des Wortlautes des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 14. Juli 2009
Voranschlag für das Jahr 2010 Anträge und Eingaben für das Budget 2010 sind dem Gemeinderat bis spätestens am Dienstag, 14. Juli 2009 schriftlich einzureichen. Später eintreffende Eingaben können nicht mehr berücksichtigt werden.
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