Birnel-Aktion Die Winterhilfe Schweiz führt dieses Jahr wiederum eine Birnel-Aktion durch. Birnel wird zu folgenden Preisen abgegeben:
Dispenser à 250 g (wiederauffüllbar)
CHF
4.00
Glas à 1 kg
CHF
10.00
Kessel à 5 kg
CHF
44.00
Kessel à 12.5 kg
CHF
100.00
Neu ist auch zertifiziertes Bio-Birnel mit der Knospe erhältlich:
Dispenser à 250 g (wiederauffüllbar)
CHF
4.50
Glas à 1 kg
CHF
12.00
Kessel à 5 kg
CHF
54.00
Kessel à 12.5 kg
CHF
127.50
Bestellungen nimmt die Gemeindekanzlei, Tel. 062 865 67 20, oder gemeindekanzlei@wittnau.ch, bis 2. November 2009 entgegen.
Ersatzmitglied Steuerkommission für die Amtsperiode 2010/2013 - Stille Wahl Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neue Anmeldung eingegangen ist, wird gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) in stiller Wahl als Ersatzmitglied Steuerkommission für die Amtsperiode 2010 - 2013 als gewählt erklärt:
Schütz Martina, 1982, Hauptstrasse 32, parteilos, neu
Gegen diesen Wahlbeschluss kann gemäss den §§ 66 und 68 GPR innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach dessen Veröffentlichung beim Departement des Innern, 5001 Aarau, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Das Wahlbüro
Baugesuche, öffentliche Auflage
Bauherrschaft: Verkehrs- und Verschönerungsverein Wittnau
Grundeigentümer: Müller Arthur AG, Hauptstrasse 2, 5064 Wittnau
Projektverfasser: Peter Hochreuter, Unterer Kirchweg 5, 5064 Wittnau
Bauvorhaben: Gemeindeschild Wittnau "Willkommen"
Standort/Lage: Parzelle 153, Hauptstrasse 2
Öffentliche Auflage: 2. bis 23. November 2009
Bauherrschaft: Mandy und Bernd Gromotka, Hauptstrasse 73, 5070 Frick
Grundeigentümer: Marie-Therese Kim, Bluemetweg 10, 5073 Gipf-Oberfrick
Projektverfasser: Wolfgang Roscher, Am Klosteracker 3B, D-79282 Ballrechten-Dottingen
Bauvorhaben: Einfamilienhaus, Carport, Stellplatz
Standort/Lage: Parzelle 321, Kirchmattstrasse
Öffentliche Auflage: 2. bis 23. November 2009
Bauherrschaft: Heinrich und Silvia Bopp, Hauptstrasse 112, 5064 Wittnau
Grundeigentümer: Bauherrschaft
Projektverfasser: Stefan Kehr, Holzbau und Bauplanung, 5064 Wittnau
Gegen diese Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Wittnau schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung Am Donnerstag, 26. November 2009 finden die Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlungen mit folgenden Traktanden statt:
ORTSBÜRGERGEMEINDE (19.45 Uhr)
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 5. Juni 2009
Vertrag über die gemeinsame Führung eines Forstbetriebes ab 1. Januar 2010
Voranschlag 2010
Kauf Waldparzelle 1234, Reichberg
Verschiedenes und Umfrage
EINWOHNERGEMEINDE (20.15 Uhr)
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Juni 2009
Genehmigung des Voranschlages 2010 mit einem unveränderten Steuerfuss von 121 %
Anschaffung von zwei Tageskarten Gemeinde der SBB
Gemeinderatsbesoldung Amtsperiode 2010/2013
Kredit Umlegung Chumetbächli
Planungskredit Dorfzentrum
Ersatz Wasserleitung Hofmatt
Fernwärmereglement
Verschiedenes und Umfrage
Die Akten zu den Versammlungsgeschäften liegen ab 12. November 2009, während den ordentlichen Bürostunden, auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Für Einsichtnahmen ausserhalb der Bürozeit können Sie sich vorgängig an die Gemeindekanzlei wenden.
« fricktal24.ch – die Internet-Zeitung fürs Fricktal »