Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Krankenkassenprämienverbilligung \ Turnhallenkommission \ Ablösung Abfallsäcke durch Gebührenmarken \ Mitglied Finanzkommission \
Krankenkassenprämienverbilligung 2012
Bis zum 31. Mai 2011 kann die Prämienverbilligung für das Jahr 2012 geltend gemacht werden. Anspruchsberechtigt sind Personen, die am 1. Januar 2011 bei einer anerkannten Krankenkasse für die Krankenpflege-Grundversicherung versichert sind und im Kanton Aargau Wohnsitz haben, sofern nach den Richtlinien eine Verbilligung möglich ist. Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2011. Übersteigen die Richtprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung - CHF 3'300 je erwachsene Person und CHF 950 je Kind - 11 Prozent des massgebenden Einkommens (steuerbares Einkommen und 1/5 vom steuerbaren Vermögen), besteht ein Anspruch. Sofern Sie von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau nicht direkt ein an Sie adressiertes Anmeldeformular zugestellt erhalten haben, können Sie das Formular bei der SVA-Zweigstelle im Gemeindehaus Wittnau beziehen. Der Antrag auf Prämienverbilligung ist bis spätestens 31. Mai 2011 bei der Gemeindezweigstelle abzugeben. Dem Antrag ist die letzte definitive Steuerveranlagung sowie die Krankenkassenpolicen für das Jahr 2011 für jede auf dem Anmeldeformular aufgeführte Person beizufügen. Keinen Antrag stellen müssen Personen, die eine Ergänzungsleistung zur AHV/IV beziehen.
SVA-Zweigstelle Wittnau
Turnhallenkommission
Aufgrund des Beschlusses an der Gemeindeversammlung vom letzten Herbst hat der Gemeinderat die bestehende Turnhallenkommission per Ende 2010 aufgehoben. Aus den Votanten an der Gemeindeversammlung vom November wurden neue Mitglieder für die Turnhallenkommission gesucht. Leider konnte von den kulturellen Vereinen kein Mitglied gefunden werden. Die neue Turnhallenkommission setzt sich nun zusammen aus:
Gemeinderat Paul Weber und Vizeammann Andreas von Mentlen; Schulpflegemitglied Benedikt Furrer Walde; Roland Tschudi und Denise Schmid von den turnenden Vereinen; Urs Nadler, Hauswart (bei Bedarf); Daniel Zehnder, dipl. Architekt, Niederrohrdorf als externer Fachbegleiter.
Der Gemeinderat
Ablösung Abfallsäcke durch Gebührenmarken
Der Gemeinderat hat beschlossen, von den Abfallsäcken auf Gebührenmarken umzustellen. 35 Liter Wittnauer-Abfallsäcke sind nur noch wenige am Lager. Sobald die Abfallsäcke aufgebraucht sind, werden sie durch Gebührenmarken ersetzt. Die vorrätigen 60 Liter Wittnauer Abfallsäcke und die 60 Liter Gebührenmarken (blau) sind weiterhin im Verkauf. Nach Verbrauch werden diese auch durch neue Gebührenmarken ersetzt.
Die bisher verkauften Abfallsäcke können weiterhin verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie nun Gebührenmarken und gebührenfreie Abfallsäcke kaufen müssen. Beim Kauf der gebührenfreien Abfallsäcke sind Sie vollkommen frei (Sie müssen dann einfach die Gebührenmarken gut sichtbar aufkleben).
Die Abfallsäcke sowie die Gebührenmarken werden weiterhin mit unverändertem Preis lediglich im Volg Laden Wittnau verkauft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei (062 865 67 20 / gemeindekanzlei@wittnau.ch). Ein Flugblatt mit detaillierten Angaben wird allen Haushaltungen zugestellt.
Der Gemeinderat
Mitglied Finanzkommission gesucht!
Die Gemeinde Wittnau sucht immer noch ein Mitglied der Finanzkommission für die Amtsperiode 2010-2013. Bisher wurden diverse Personen angefragt, wobei alle eine Absage erteilt haben.
Kann die Finanzkommission nicht ordnungsgemäss (3 Mitglieder) besetzt werden, ist dies der Gemeindeabteilung mitzuteilen, welche dann aufsichtsrechtlich einschreitet.
Damit dies vermieden werden kann, sind nochmals grosse Anstrengungen zu unternehmen, ein Mitglied zu finden. Der Gemeinderat ist um jegliche Mithilfe dankbar. Bei Fragen stehen die Gemeindekanzlei (062 865 67 20 oder gemeindekanzlei@wittnau.ch) und Rolf Fricker, Mitglied Finanzkommission (079 304 37 18), gerne zur Verfügung.
Gemeindekanzlei Wittnau
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