Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Sperrung der Rothenfluhstrasse \ 1. Wahlgang von zwei Mitgliedern der Schulpflege \ Nachfrist Wahlvorschläge Finanzkommission \ Baugesuche \ Baubewilligungen
Sperrung der Rothenfluhstrasse
Vom 3. bis 14. Januar 2011 führt der Forstbetrieb Thiersteinberg einen Holzschlag entlang der kantonalen Verbindungsstrasse Wittnau-Rothenfluh durch. Aus Sicherheitsgründen muss das Teilstück von Wittnau bis zum Parkplatz auf der Passhöhe für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Die Sperrung dauert jeweils von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Während der übrigen Zeit sowie am Wochenende bleibt die Strasse geöffnet.
Der Forstbetrieb Thiersteinberg dankt für das Verständnis.
Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den 1. Wahlgang von zwei Mitgliedern der Schulpflege
Für den 1. Wahlgang vom 13. Februar 2011 für zwei Mitglieder der Schulpflege für die restliche Amtsperiode 2010-2013 wurden bis am 58. Tag vor dem Hauptwahltag zwei Wahlvorschläge eingereicht:
- Rehmann Patrick, geboren 1974, Kirchgasse 11
- Furrer Walde Benedikt, geboren 1965, Leimstrasse 1
Nachdem gleich viele Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, wird gemäss § 30 a des Gesetzes über die politischen Rechte eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Allfällige Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei bis spätestens am Dienstag, 4. Januar 2011, 14.00 Uhr, einzureichen. Anmeldeformulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt. Falls weitere Anmeldungen eingereicht werden, ist eine Wahl an der Urne durchzuführen.
Das Wahlbüro
Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den 1. Wahlgang von einem Mitglied der Finanzkommission
Für den 1. Wahlgang vom 13. Februar 2011 für ein Mitglied der Finanzkommission für die restliche Amtsperiode 2010-2013 wurde bis am 58. Tag vor dem Hauptwahltag kein Wahlvorschlag eingereicht.
Nachdem weniger Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, wird gemäss § 30 a des Gesetzes über die politischen Rechte eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Allfällige Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei bis spätestens am Dienstag, 4. Januar 2011, 14.00 Uhr, einzureichen. Anmeldeformulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze (weniger Anmeldungen als zu vergebende Sitze) ist eine Wahl an der Urne durchzuführen.
Das Wahlbüro
Baugesuche, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf der Gemeindekanzlei Wittnau vom 3. Januar bis 1. Februar 2011 auf:
Bauherrschaft | Boller Daniel und Jacqueline, Neusatzweg 12, 4133 Pratteln |
Grundeigentümer | Petra Belser, Anwilerstrasse 151, 4468 Kienberg und Gisela Walde, Hauptstrasse 374, 5075 Hornussen |
Projektverfasser | Bau-Con AG, Bahnhofstrasse 75, 4313 Möhlin |
Bauvorhaben | Neubau Einfamilienhaus |
Standort/Lage | Parzelle 1546, Unterer Kirchweg |
Bauherrschaft | Eller Claudia und Markus, Unterer Kirchweg 21, 5064 Wittnau |
Grundeigentümer | Bauherrschaft |
Projektverfasser | Stöckli + Ramundo Architektur GmbH, Schuelgass 16, 6215 Beromünster |
Bauvorhaben | Erstellung Drainageleitung und Fassung Balkonausspeier |
Standort/Lage | Parzelle 1538, Unterer Kirchweg |
Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Der Gemeinderat
Baubewilligungen und Baugesuchsentscheide
Der Gemeinderat hat am 20. Dezember 2010 folgende Baubewilligung erteilt:
- Bauherrschaft: Elektra Wittnau
- Grundeigentümer: Stockwerkeigentümer Obere Gasse 1
- Projektverfasser: Bauherrschaft
- Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Transformatorenstation
- Ortslage: Parzelle 551, Obere Gasse
Gemeindekanzlei Wittnau
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