Berichtigung zum Baugesuch Neubau Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG, Landstrasse 92 In der Publikation vom 29. Februar 2024 wurde die Auflagefrist des Baugesuchs bis am Montag, 1. April 2024 festgelegt. Weil dies der Ostermontag, also ein Feiertag ist, endet die Auflagefrist erst am Dienstag, 2. April 2024. Einwendungen gegen das Baugesuch wären somit bis am 2. April 2024, schriftlich und begründet, an den Gemeinderat Gipf-Oberfrick, Landstrasse 43, 5073 Gipf-Oberfrick zu richten. Gemeinderat Wittnau
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