Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Ablesen von Wasseruhren \ Baubewilligung erteilt \ Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen \ eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung \ Provisorische Kantons- und Gemeindesteuern; Verfallanzeige \ Mahngebühren Steuerbezug \ Herbstlager 2022 der Jubla Wittnau
Ablesen von Wasseruhren
Das Brunnenmeisterteam Frick liest gegen Ende der Abrechnungsperiode die Wasserzähler in allen Haushaltungen ab. Dort wo bereits Funkzähler eingebaut wurden, erfolgt die Ablesung direkt über die Funkauslesung. Die Ablesung erfolgt von Mitte bis Ende September.
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Liegenschaften werden gebeten, den freien Zugang zu den Wasseruhren zu gewährleisten. Bei Unklarheiten kann das Brunnenmeisterteam direkt unter Tel.-Nr. 062 865 28 67 kontaktiert werden.
Der Gemeinderat
Baubewilligung erteilt
- Bauherrschaft: Michel Schmid, Wittnau,
- Ortslage: Parzelle 470, Hauptstrasse 86,
- Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Pelletsheizung
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden. In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank.
Einwohnerdienste Wittnau
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Auf der Website der Gemeinde Wittnau ist der Direktlink unter „eUmzug“ auf der Startseite hinterlegt.
Einwohnerdienste Wittnau
Provisorische Kantons- und Gemeindesteuern; Verfallanzeige
In den nächsten Tagen erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2022 zu begleichen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 01. November 2022 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt.
Besteht im Januar 2023 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, können Sie sich an das Regionale Steueramt in Frick (+41 62 865 28 90 / steuern@frick.ch) wenden.
Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.
Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2022 0,1 %. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis 31. Oktober 2022 nicht möglich, wenden Sie sich rechtzeitig an die Abteilung Finanzen Wittnau (+41 62 865 67 20 / finanzen@wittnau.ch). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden.
Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2022 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine.
Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2022 bis zum 31. Oktober 2022 begleichen.
Die Abteilung Finanzen
Mahngebühren Steuerbezug
2019 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden deshalb Gebühren erhoben.
Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt Fr. 35.00.
Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen Fr. 100.00.
Die Abteilung Finanzen
Herbstlager 2022 der Jubla Wittnau
Das diesjährige Herbstlager findet vom 01. - 08. Oktober 2022 statt. Da die Jubla Wittnau in diesem Jahr „40 Jahre Herbstlager“ feiert, reisen wir an das weltberühmte Jublapalooza Festival. Möchtest auch du bei der Party des Jahres dabei sein, dann sichere dir jetzt noch ein Ticket und melde dich an (auch nach Anmeldeschluss noch möglich).
Anmeldungen erhältst du im Volg in Wittnau, bei den Jubla-Leitungspersonen oder unter www.jublawittnau.ch.
Wir freuen uns auf dich!
Dein Jubla Wittnau – Leitungsteam
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