Nachrichten aus Wittnau: Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Die Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Strassen und Fusswege werden gebeten, sämtliche Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, ebenso Bepflanzungen am Strassenrand. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, auszuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m freigehalten werden. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Den Grundeigentümern wird für die Beachtung dieser Vorschriften gedankt. Gemeinderat Wittnau
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